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Der Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde, vereinheitlicht erstmals die Krankenversicherungsbeiträge aller gesetzlich Versicherten auf einen Einheitsbeitragssatz von 15,5%. Doch die jüngste Gesundheitsreform, die den Gesundheitsfonds einführt, stößt mitunter auf Kritik.

Fakten zum Gesundheitsfonds
Durch Einführung des sog. “Gesundheitsfonds” (Anm.: Wird oft auch als “Gesundheitsfond” bezeichnet) wird das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen (1) neu strukturiert. Zunächst werden die bisher unterschiedlichen Beitragssätze verschiedener Kassen (2006 im Durchschnitt etwa 14.2% des beitragspflichtigen Einkommens) durch einen Einheitssatz von 15,5 % (ca. 8.2% Arbeitnehmeranteil und 7.3% Arbeitgeberanteil) abgelöst. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Beiträge bei bisher besonders günstigen Krankenkassen (z.B. BIG Direktkrankenkasse, 13.4%) ab 2009 deutlich ansteigen, diejenigen von bisher besonders teuren Krankenkassen (z.B. City BKK mit 17.4%) hingegen leicht sinken. Hochgerechnet auf alle 70 Millionen Kassenversicherten entspricht es jedoch einer allgemeinen Beitragserhöhung im Gesamtvolumen von rund 13 Milliarden Euro.
Erhebung der Versicherungsbeiträge im Gesundheitsfonds
Statt die Erhebung der Versicherungsbeiträge wie bisher den einzelnen Krankenkassen selbst zu überlassen, werden ab 2009 die Beiträge aller gesetzlich Versicherten zunächst in einem Fonds (einer Art zentralem Bankkonto) gesammelt. Dort werden sie um staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 4 Milliarden Euro) ergänzt, und anschließend nach einem komplizierten Berechnungssystem an die Krankenkassen rückverteilt. Wie viel Geld eine Krankenkasse dabei aus diesem Gesundheitsfonds erhält, ist unter anderem von der Alters- und Krankheitsstruktur ihrer Mitglieder abhängig (siehe morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich).
Zusatzbeiträge, Rückerstattung und Beitragserhöhung ab Gesundheitsfonds
Krankenkassen, die mit den ihnen zugeteilten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können Zusatzbeiträge (bis zu 1% des beitragspflichtigen Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben. Besonders wirtschaftlich arbeitende Krankenkassen können zudem theoretisch einen Teil ihrer Überschüsse an ihre Mitglieder rückerstatten. Erst wenn der Gesundheitsfonds im Durchschnitt die Ausgaben aller Krankenkassen zwei Jahre hintereinander zu weniger als 95 Prozent abdeckt, kommt es zu einer allgemeinen Erhöhung des Beitragssatzes; bis dahin sind Mehrausgaben alleine über Zusatzbeiträge der Versicherten zu decken.
Argumente für den Gesundheitsfond
Befürworter des Gesundheitsfonds gehen davon aus, dass die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen führt. In Kombination mit der zentral geregelten bedarfsgerechten Rückverteilung der Beitragssätze und den möglichen Beitragsrückerstattungen an die Versicherten bekämen nun auch Krankenversicherungen mit traditionell eher älterer und kostenintensiverer Klientel die Chance, sich durch effizientes Wirtschaften von der Konkurrenz abzusetzen. Zudem würden die Arbeitgeber (bedingt durch die einseitig vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Zusatzbeiträge) relativ entlastet.
Argumente gegen den Gesundheitsfond
Gegner des Gesundheitsfonds sprechen hingegen von einer unzulässigen Aufweichung des paritätischen Systems der Krankenversicherung. Einerseits werde die 2005 als “Sonderbeitrag” eingeführte Zusatzbelastung der Arbeitnehmer (0.9%) stillschweigend aus dem alten System übernommen, und damit nachträglich als Normalfall deklariert. Andererseits sei nicht verständlich, warum der bedarfsabhängige Zusatzbeitrag (bis zu 1%) wieder alleine vom Arbeitnehmer zu entrichten ist. Zudem würden private Krankenversicherungen nur unzureichend in das Gesamtsystem integriert, und müssen sich damit kaum an der Solidargemeinschaft beteiligen. Von einer Gleichverteilung der gesamtgesellschaftlichen Last könne unter diesen Bedingungen keine Rede mehr sein.
Als weiterer Kritikpunkt wird angeführt, dass das komplizierte System aus Gesudnheitsfonds, Risikostrukturausgleich, steuerfinanzierten staatlichen Zuschüssen und Prämien erhebliche Verwaltungsleistungen erfordere. Obwohl die Kosten hierfür momentan nur schwer abgeschätzt werden können rechnen Vertreter der Krankenkassen mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe.
Massive Kritik wird auch am System zur Bemessung des Finanzbedarfs der einzelnen Krankenkassen geübt. Aufgrund der Natur des Risikostrukturausgleichs könnte dieses System in seiner jetzigen Form tatsächlich dazu führen, dass sich ein Großteil der Krankenversicherungen bemüht, ihre Versicherten künstlich “krankzurechnen”, und mit unnötigen Leistungen zu versorgen, um dadurch höhere Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfond zu erhalten. Derartiger Missbrauch werde durch bestehende Sicherungsmechanismen nicht effektiv verhindert.
Nachdem das Gesundheitssystem schon seit 1977 reformiert wird (siehe Gesundheitsreformen in Deutschland), bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung des Gesundheitsfonds auf Deutschland auswirkt.
(1) Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), BARMER Ersatzkasse (BEK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Gmünder Ersatzkasse (GEK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK), Techniker Krankenkasse (TK), Hanseatische Krankenkasse (HEK), Handelskrankenkasse (HKK) und Bundesknappschaft sowie die zahllosen Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Seekrankenkassen und Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Abgrenzung zu den privaten Krankenkassen.
Quellen:
- Deutscher Bundesrat (2007). Gesetzesbeschluss zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV/WSG), BT-Drucksache 75-07.
- Online-Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Gesundheitsfonds: [http://www.bmg.bund.de] (Stand: November 2008)
- STERN 41/2008 S. 44-54.
Unterseiten
- Der Gesundheitsfonds
- Der Risikostrukturausgleich – RSA und Morbi-RSA
- Die 80 kostenintensiven Krankheiten
- Arbeitsunfähigkeit
- Gesundheitsreformen in Deutschland
- Rauchen und Raucherentwöhnung im Gesundheitssystem
- Zusammenhang von wirtschaftlicher Lage und Krankenstand
- Gesundheitskosten nach Alter und Geschlecht
- Gesundheitsausgaben in Deutschland
- Ausgaben der einzelnen Geldgeber und Einrichtungen im Gesundheitssystem
- Quellenangaben

