Ich habe die Frage jetzt so verstanden: du willst wissen, ob alle diese Ärzte eine Praxisgebühr verlangen? Nun, so viel ich weiß, musst Du beim Zahnarzt (und vielleicht auch prinzipiell bei jedem Arzt) keine Praxisgebühr zahlen, wenn es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Stellt Dein Zahnarzt aber dann fest, dass er z.b. bohren muss, musst Du beim nächsten Termin, wenn er bohrt, die PRaxisgebühr zahlen.
Gilt die Praxisgebühr nur für Hausarzt oder auch für Zahnarzt / Frauenarzt?
geschrieben von jkadauke
vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 13:54) -
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Tags: Frauenarzt, Hausarzt, praxisgebühr, zahnarzt
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20 Antworten
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Ich hab das so verstanden, dass sie wissen will, ob die Praxisgebühr, einmal gezahlt, auch bei den anderen Ärzten als bezahlt gilt. Nein, nicht dass ich wüsste.
geschrieben von Charles_Atan
vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 13:57) -
Wenn es jetzt um die Praxisgebühr aktion hier geht
, dann kannst du die für deine Arztbesuche, jetzt egal welcher. aber wohl ingesamt eben 4 mal.geschrieben von juicy-fruit
vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 13:58) -
@loreley und charles: danke, im grunde habt ihr beide meine frage beantwortet. ich bin eben bis vor kurzem privatversichert gewesen und wusste das daher nicht. thx, julia
geschrieben von jkadauke
vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 13:59) -
Hallo!
Also mal ganz genau:
1. Die Praxisgebühr fällt in jedem Quartal an, wenn man einen ambulanten Arzt aufsucht UND er nicht AUSSCHLIEßLICH Vorsorge mit der Kasse abrechnet UND Du keine Überweisung vorlegst. Gehst Du also zuerst zum Frauenarzt und untersucht er Dich (nicht nur Krebsvorsorge + nicht nur Ausstellen des privaten Pillenrezeptes oder so) - dann zahlst Du die 10 Euro an ihn. Dann müsstest Du Dir weitere Überweisungen von ihm ausstellen lassen, falls Du im selben Quartal noch den Hausarzt, Orthopäden oder sonstwen benötigst.
Gehst Du im Quartal zuerst zum Hausarzt - zieht er die Praxisgebühr von Dir ein und stellt Dir dann eben Überweisungen für weitere Arztbesuche im Quartal aus.
Gehst Du zuerst zum Hausarzt und dann zum Frauenarzt OHNE Dir eine Überweisung geben zu lassen - zieht der Frauenarzt nochmal die Praxisgebühr von Dir ein!2. Die Praxisgebühr fällt zusätzlich dazu auch beim Zahnarzt an. Und zwar in jedem Quartal, in dem der Zahnarzt nicht nur zwecks Vorsorge in den Mund guckt, ohne was zu machen, was er bei der Kasse abrechnet.
3. Die Praxisgebühr fällt außerdem für Notfälle an. Und zwar in jedem Quartal, indem man den Bereitschaftsarzt zu sich nach Hause ruft oder in dem man sich im Krankenhaus ambulant verarzten lässt und dann wieder heimgeht/heimfährt.
Angenommen, Du lässt Dir immer brav Überweisungen geben, würden also maximal 120 Euro Praxisgebühr pro Jahr anfallen. Und zwar dann, wenn Du in jedem Quartal ambulante Ärzte, Notärzte und den Zahnarzt zur Behandlung benötigst.
Lässt man sich keine Überweisungen geben - zahlt man halt für jeden Arzt extra. Dann kann es deutlich teurer werden.
War das verständlich?
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 22:03)
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WOW, danke! Ok, dann weiß ich jetzt echt Bescheid
Aber da ist doch auch was, gerade beim Zahnarzt, wenn man regelmäßig mindestens 5 Jahre lang all halb Jahr hingegangen ist zur Kontrolle, dass die Kasse dann mehr übernimmt, wenn eine Extra-Behandlung fällig ist, oder?geschrieben von jkadauke
vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 23:26) -
@ jkadauke:
Also ich weiß jetzt nicht so recht, worauf Du anspielst:
1. Wenn Du jedes Jahr Deine Bonusstempel einsammelst - wird der Zuschuss für evtl. nötigen Zahnersatz höher. Das ist jedenfalls die gesetzliche Mehrleistung von Krankenkassen. War man in den letzten 5 Jahren vor dem Zahnersatz regelmäßig zur Vorsorge, gibts also statt 50 % dann 60 % der Kosten für die Regelversorgung. War man sogar durchgehend zehn Jahre regelmäßig zur "Durchsicht", gibts sogar 65 % der Kosten der Regelversorgung.
2. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Kassen ja sogenannte Bonusmodelle, die regelmäßige Zahnuntersuchungen mit zusätzlichen Prämien belohnen. Allerdings muss man dafür meist nicht nur die Zähne regelmäßig durchchecken lassen - sondern auch den Rest des Körpers, und Sport machen oder was auch immer. Und dann gibts je nach Kasse evtl. eine Bratpfanne oder Bargeld oder Gutscheine oder noch mehr für den Zahnersatz oder zusätzliche Früherkennungsunterschungen oder was auch immer.
Sonstige "Extra-Behandlungen" gibt es nicht.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
PS: Übrigens heißt "regelmäßige Zahnkontrolle" für Jugendliche (also bis 18 Jahre) halbjährlich und für Erwachsene (also ab 18 Jahre) einmal jährlich.
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (05.06.2007 23:39)
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also ich hab bis jetzt beim hausarzt zahlen mpüssen udn dnan hol ihc mir immer für jenden andern arzt eine überweißung dnan muss hc bei denen nimm erzaheln.
aber beim zahnarzt musst du normal immer zahlen, außer man hat normal einmal im jahr fei ode rso. naja beim zahlarzt bin cih mir net so sicher, dennichhab diesjahr schon 2mal nix zahlen müssen *freu*geschrieben von Honey_Bee05101984 vor mehr als 4 Jahren (09.07.2007 22:35)
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@ gaensebluemin
Leider gibt es Frauenärztinnen und Frauenärzte, die auch für die Ausstellung des Pillenrezeptes Gebühren verlangen. Die Kosten kann man verringern, wenn man sich gleich 6-Monats-Rezepte ausstellen lässt oder sich eine kooperativere Ärztin / einen kooperativeren Arzt sucht.geschrieben von katjahusen vor mehr als 4 Jahren (31.08.2007 15:12)
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@ katjahusen:
Hmmm, wie meinst Du das denn jetzt genau?
Gebühren im Sinne von zu zahlenden Verschreibungsgebühren wegen des Privatrezeptes? Sowas ist möglich und grundsätzlich rechtens - wenn auch nicht üblich.
Oder tatsächlich Gebühren im Sinne der Praxisgebühr für gesetzliche Krankenversicherte (um die es ja hier geht)? Letztere dürften nur dann anfallen, wenn der Arzt auch tatsächlich irgendwas macht, was er mit der Kasse abrechnet. Wenn er jedoch NUR das Privatrezept ausschreibt - wird da nix abgerechnet und es darf auch keine Praxisgebühr eingezogen werden. Anders liegt der Fall, wenn der Arzt untersucht (nicht nur Vorsorge!) - und dann das Privatrezept ausstellt. Dann fiel ja nicht NUR das Privatrezept an - sondern eben auch eine mit der Kasse abrechenbare Leistung.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (02.09.2007 20:38)
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Tja nun noch was zum Nachdenken: Studiert mal grenzüberschreitend Krankenversicherungen. Bin aus dt. Krankenkasse ausgetreten und habe "nur" spezielle Risikos (Krankenhaus, Zähne usw. abgeschlossen) - Klartext: Lieber alles evtl. selber bezahlen als sich der allg. Kassenwillkür auszusetzen. Will nur sagen die Tendenz ist steigend und meine Erfahrungen sehr positiv. Man ist mit einem Schlag kein Mensch mehr 2.Klasse!
workaholic
geschrieben von workaholic
vor mehr als 4 Jahren (12.09.2007 00:26) -
@ Workaholic:
Hmmm, also ich weiß nicht so recht ... Hier jedenfalls gibt es nicht wenige Ärzte (Tendenz steigend), die nicht gesetzlich Krankenversicherte NUR gegen Barzahlung (sofort) behandeln. Weil es wohl zu viele gab/gibt, die ihre Rechnungen nicht bezahlen (und wo eben auch keine PKV dahinterstand, die dann wenigstens ihren Teil übernommen hätte). Ob DAS nun so erstrebenswert und erheblich besser ist, ständig mit dicker Brieftasche durch die Gegend zu laufen - weil man ja mal einen Arzt brauchen könnte? Und was ist, wenn man ganz plötzlich Bedarf hat - der die aktuellen finanziellen Mittel ganz übersteigt? *kopfkratz* Das wären ja dann ganz schnell amerikanische Verhältnisse, wo gesund werden nur noch was für Gutverdienende oder anderweitig Reiche ist.
Ja, es mag gern sein, dass Selbstzahler teilweise besser behandelt werden. Aber solange die gesetzlich Krankenversicherten noch den weitaus größeren Löwenanteil darstellen, wird diese "zweite Klasse" schon nicht sooo schlimm werden. Ganz abgesehen davon, dass mir persönlich das Kostenrisiko viel zu hoch wäre - und dass ohnehin nur wenige Menschen überhaupt aus der Versicherungspflicht raus können.
Was jedoch noch ganz interessant sein könnte: Man kann ja auch als gesetzlich Krankenversicherter gewisse Risiken privat + zusätzlich absichern - also z. B. eben Krankenhaus, Zähne, Heilpraktiker oder sowas. Diese Möglichkeit hat grundsätzlich jeder - und man büßt nichts von der (übrigens im Schnitt sehr guten) Grundversorgung ein.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (12.09.2007 07:27)
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Soweit ich weiß und erlebt hab' ist das so mit der Praxisgebühr: Du zahlst am Quartalsanfang deine 10€ - ob beim Hausarzt, Frauenarzt, Zahnarzt ist egal. Den Wisch über die gezahlten € solltest du im Geldbeutel aufbewahren (spart viel Ärger und Nachfragen!!) Wenn du die 10€ z.B. beim Frauenarzt gezahlt hast weil der Termin nun mal als erstes dran war und du dann mit Grippe o.ä. zum Hausarzt mußt, brauchst du vom Frauenarzt eine Überweisung. Geht das aber nicht vor deinem Hausarzt-Termin, zeigst du dort den Wisch über die gezahlten € und kannst die Überweisung nachreichen. Doppelt zahlen mußt du nicht. Ausnahme: wenn du ins Krankenhaus gehst (Wochenende-Hausarzt nicht da-verstauchter Fuß o ä ), da werden dann noch mal 10€ fällig. Bis ich dieses ganze Hin-und-her geblickt hab' hätte ich von den zuviel gezahlten Euros auch locker gemütlich essen gehen können.....
geschrieben von Selena vor mehr als 4 Jahren (19.03.2008 23:49)
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Hallo Selena!
Hmmm, ich fürchte, damit verwirrst Du am Ende wieder jemanden - denn Du schreibst teils unklar oder möglicherweise gar falsch. Oder vielleicht meinst Du das Richtige - hast es aber unklar zusammengefasst. Wer weiß ...
In meiner Antwort ganz oben vom 05.06.2007, 22:03 Uhr (das ist die 5. Antwort insgesamt) habe ich aufgelistet, wie es genau ist mit der Praxisgebühr. Da ich dienstlich damit zu tun habe und es wirklich genau weiß - stimmt das auch wirklich, kannst Du mir glauben. ;-)
Es ist also NICHT egal, ob man zum Haus-, Frauen- oder Zahnarzt geht - denn es wird zwischen ambulanter ärztlicher Behandlung + zahnärztlicher Behandlung unterschieden. Sprich: Wenn man beim Haus- oder Frauenarzt bereits bezahlt hat - muss man beim Zahnarzt trotzdem nochmal zahlen. Jedenfalls eben dann, wenn mit der Kasse abrechenbare Leistungen - und nicht nur Vorsorgemaßnahmen erbracht werden.
Und ja, Du kannst Glück haben, dass das Vorzeigen des Zahlungsbeleges ausreicht, wenn Du noch keine Überweisung hast - das ist aber kein Muss und nicht vorauszusetzen bzw. zu erwarten. Es gibt auch Arztpraxen, die sich dennoch erstmal die 10 Euro bezahlen lassen - und bei pünktlichem Nachreichen des Überweisungsscheines dann eben wieder zurückzahlen. Was rechtlich ebenso sauber + korrekt ist.
Neben Arzt + Zahnarzt wird die Praxisgebühr dann noch für Notfälle fällig - und zwar nicht nur für die ambulante Behandlung im Krankenhaus, sondern auch für den Hausbesuch des Bereitschaftsarztes oder so.
Und: Wer tatsächlich aus irgendwelchen Gründen zu viel Praxisgebühr bezahlt hat (also z. B. bei 2 Notfällen im Quartal jeweils bezahlt oder so) und es nicht vom Arzt zurückerhält - kann es sich ggf. von der Krankenkasse zurückerstatten lassen. Du musst halt die entsprechenden Belege vorlegen - und dann wird geprüft.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (20.03.2008 00:26)
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Hi Gaensebluemin,
also meine Krankenkasse hat die Rückzahlung einer versehentlich doppelt gezahlten Praxisgebühr innerhalb eines Quartals bei 2 Allgemeinärzten verweigert.
Und wieso hat eigentlich der Zahnarzt neben allen anderen Ärzten der verschiedensten Richtungen eine Extrawurscht bei der Praxisgebühr? Also gehe ich zum Allgemein, HNO, Orthopäden, Psychiater... geht alles auf Überweisung des ersten Arztes, nur der Zahnarzt geht extra - mit welcher Begründung?
Sven
geschrieben von svru
vor mehr als 3 Jahren (28.08.2008 10:24) -
Beim Zahnarzt muss man Praxisgebühr zahlen. Wird nichts festgestellt, bekommt man das Geld zurück, falls es sich nicht geändert hat.
Für den Frauenarzt braucht man eine Überweisung vom Hausarzt.
geschrieben von Jamway61 vor mehr als 2 Jahren (06.08.2009 17:24)
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Hallo, wenn der Hausarzt sich an dem Hausarztmodell angeschlossen hat und das ist nur bei Betriebskrankenkassen der Fall, kann man sich die Praxisgebühr hier sparen. Für den Zahnarzt bzw. Frauenarzt muß aber die Praxisgebühr gezahlt werden. Nur wenn jemand die Befreiung beantragen kann (Eigenanteil bei chron. Erkrankung 1% vom Brutto, ansonsten 2%), muß diese Gebühr für Frauenarzt und Zahnarzt gezahlt werden. Gruß fliege12
geschrieben von fliege12
vor mehr als 2 Jahren (27.08.2009 08:34) -
So viel ich weiss gilt die Praxisgebühr auch für Zahnarzt und Frauenarzt. Ich muss beim Zahnarzt immer die Praxisgebühr zahlen.
geschrieben von Yemolas
vor mehr als 2 Jahren (28.09.2009 15:31) -
Zahnarzt ist extra, Frauenarzt nicht. Dorthin kann man sich vom Hausarzt oder anderen Facharzt überweisen lassen. Natürlich kann der Frauenarzt auch an den Hausarzt bzw. andere Fachärzte überweisen. Aber nicht an den Zahnarzt. Der kassiert die Praxisgebühr für die Krankenkasse im Quartal extra.
geschrieben von Skater vor mehr als 2 Jahren (02.10.2009 12:23)
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Hallo
)also bei Quartalsanfang wird immer erst beim Hausarzt bezahlt. Dort kannst du dir dann deine Überweisungen holen die du brauchst.
Allerdings beim Zahnarzt ist das so das du dort immer 10,- euro bezahlen mußt. Egal was er mit dir vor hat. Das ist auch so wenn du ins Krankenhaus kommst.
Ich hoffe ich konnte dir auch ein wenig helfen ;-))
Glg Biene
geschrieben von biene-mya85
vor mehr als 2 Jahren (22.10.2009 11:01)
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