Schwerbehinderten Ausweis

Thema: Schwerbehinderten Ausweis

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    @ totti:

    Sicher. Doch ganz ehrlich: Im Zweifelsfalle wäre ich mir da nicht so sicher, ob einem das was nützt. Schließlich müsste man dafür erstmal beweisen, dass man den Job nur nicht bekommen hat, weil man schwerbehindert ist.

    Und selbst wenn man das schafft: Wie toll wäre denn ein erklagter Job? Wie glücklich wird man in dieser Firma wohl? Ich fürchte, besonders erstrebenswert ist das alles nicht.

    Auch hier gilt also: Recht haben bzw. im Recht sein - und Recht bekommen ... das sind zwei Paar Schuhe. Leider!

    Oder gibt es flächendeckend wirklich bessere Erfahrungen? *zweifelndguck*

    Sonnige Grüße von der Gänseblümin.

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Na ja, Theorie ist Theorie!

    Sieht in der Praxis wahrscheinlich wirklich anders aus.

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Hallo mal wieder!

    Falls man so einen Antrag vorhat ... und falls man derzeit in einer nicht zu winzigen Firma arbeitet ... ist es empfehlenswert, sich vorher mal beim Personalrat/Betriebsrat zu erkundigen, wie denn in der Firma so mit Schwerbehinderten umgegangen wird. Also ob sie eher Vorteile haben - oder eher Nachteile ... bei welchen Entscheidungen im Unternehmen diese Eigenschaft sich wie auswirkt ... usw. usf.

    Auch beim Intergrationsamt kann man sich erkundigen, was die denn so für Erfahrungswerte haben mit welchen Firmen.

    Und in den diversen Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen oder auch durch Bekanntschaften in der eigenen Firma hat man vielleicht sogar das Glück, jemanden mit ähnlichen gesundheitlichen Problemen in vergleichbarer oder gar gleicher Firma zu finden - mit dem man sich beratschlagen kann.

    Sonnige Grüße von der Gänseblümin.

  • Schwerbehinderten Ausweis

    Zum Glück bin ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt seit ca. 22Jahren

    Bei anderen Arbeitgebern wäre ich bestimmt schon gekündigt worden.

    Erst bekommst Du alles (jedenfalls bei mir ) nach und nach nehmen sie dir wieder das meiste weg.Es ist ein Kampf. Habe mir wieder versucht zuholen was mir gestohlen.....Habe alles versucht um aG zubekommen.Wenn ich aber sehe wenn welche ohne "Handykap" bei dehnen man keine außergewönliche Gehbehinderung sieht (nicht die Regel) auf einen Rollstuhlfahrer Parkplatz parken könnte ich laut schrein.Aber ich glaube früher war alles möglich

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Das Problem kenne ich nur zu gut,liebe Georgin. Leute die wie ein Dilldop laufen können ,parken auf einem Behindertenparkplatz und die, die nur schwer in den Rolli zu heben sind und keinen Schritt gehen können,können sehen wo sie bleiben.Doch noch unverschämter ist es, wenn die netten Leute, die es eilig haben, sich mal ebend auf diese Parkpläzte stellen. Die besitzen dann noch niemals einen Ausweis. Dafür ein egoistisch Verhalten. Ich könnte dann auch in die Luft gehen wie ein HB Männchen.

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Der Beitrag von Gänseblümin, das man den Schwerbehindertenstatus beim Arbeitgeber angeben muss, ist hinfällig!

    Es ist eine neue Regelung das man den Schwerbehindertenausweis nicht mehr angeben muss. Das geht aber am Einfachsten, wenn die Behinderung nicht gleich Offentsichtlich ist. Auch verzichtet man dann auf die 5 Tage Mehrurlaub.

    Den Schwerbehindertenfreibetrag kann man sich aber trotzdem auf der Lohnsteuerkarte euntragen lassen, wenn man will, da ja nicht dabei steht, wofür dieser ist.

    Sollte eine Kündigung drohen, dann kann man immer noch sagen, Ätsch mit mir nicht, den ich habe einen Schwerbehindertenausweus.

    Ist zwar nicht die feine englische Art, aber etlische Firmen wollen keine Schwerbehinderte haben.

    Genauso ist ein Schwerbehindertenausweis mehr als Hinderlich bei einer Jobsuche, auch wenn oft geschrieben steht, Schwerbehinderte werden bevorzugt.

    Traurig aber wahr, den ich habe darin schon schlechte Erfahrungen gemacht.

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Ganz so einfach ist das aber nicht ?! Wenn man es verschweigt und man wegen der Behinderung die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigen kann, ist eine Kündigung trotzdem möglich, weil dann arglistige Täuschung vorliegt, wenn man hinterher sagt: Ätsch...mit mir nicht..... Ich würde die Behinderung nur dann verschweigen, wenn ich mir sicher bin, dass sie keinerlei Auswirkungen auf den Job haben kann. Und wenn der Arbeitgeber danach fragt und man sagt: nein, dann ist es erst Recht nicht rechtens :-/

    In einer Bewerbung würde ich es nicht angeben, wenn sie nicht offensichtlich ist aber beim Vorstellungsgespräch sollte man genau überlegen, ob es nicht doch besser ist, die Behinderung zu erwähnen ?!

  • Etwas unverständlich von mir ausgedrückt

    Hallo Zusammen,

    ich Entschuldige mich mal für meinen etwas unverständlichen Ausdruck "Ätsch, mir mir nicht."

    Es war ja auch nur gemeint, wenn eine Kündigung ins Haus sterht, da sich eine Firma Gesundschrumpfen möchte und man auf der Liste steht, welche gehen sollen.

    Genauso, als Arbeitnehmer besteht keine Pflicht dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn man im Laufe der Jahre einen Schwerbehindertenausweis bekommt.

    Nur kann man seine Arbeit nicht mehr zu 100% wegen der Behinderung erledigen kann, dann sollte man mal beim Betriebsrat anfragen, ob auch Behinderte in der Firma beschäftigt werden?

    Ich gebe aber meine Erfahrung hier an und diese sind nicht gerade Positiv gewesen mit dem Schwerbehindertenausweis.

    Dazu, ich habe es seit 12 Jahren in meiner Firma, sagen wir verheimlicht, das ich Schwerbehindert bin.

    Den Ausweis habe ich vor knapp 6 Jahren wieder beantragt, da doch einige Dinge nicht mehr so gingen, wie es sollte, aber dieses hatte keine Auswirkung auf meine Arbeit.

    Jetzt allerdings hatte ich einen Wegeunfall im Januar und da mir der 8. Brustwirbel entfernt wurde, werde ich es dem Arbeitgeber doch anzeigen.

    Es dient meiner Gesundheit und Sicherheit, den ich werde nicht mehr alles erledigen können, wie es zuvor war. Es sind aber Dinge, welche mit meinem ausübenden Beruf im Büro weniger zu tun haben, wie z.B. Papier ins Lager schleppen.

    Ich hoffe ich konnte es etwas verständlicher machen?

  • Antwort: Schwerbehinderten Ausweis

    Hallo Gänseblümin und Leser,

    es stimmt nicht alles hier.

    Ich selbst hatte vor über 20 Jahren meinen Schwerbehindertenausweis ohne Schwierigkeiten wieder abgeben können.Er war hinderlich bei der Arbeitssuche und ich hatte schon damals 60% mit dem Merkzeichen "G". Damit verzichtet man auch auf die Vorteile, wie Steuervergünstigung, Wertmarke u.s.w..

    Nach 20 Jahren beantragte ich ihn wieder, musste aber die ärztlichen Untersuchungen neu machen lassen. Ich beantragte ihn auch, da dieser dem Arbeitgeber nicht mehr angezeigt werden muss. Klar verzichtet man auch so auf Vorteile, wie 5 Tage mehr Urlaub, Kündigungsschutz, aber ist gesetzlich zu machen.

    Gruß

    Thomas

    Gaensebluemin hat geschrieben:

    Hallo!

    Neben den möglichen Vorteilen (Zusatzurlaub, Steuerfreibetrag, Eintrittsermäßigung, Kündigungsschutz, Fahrgeldermäßigung, ...) je nach Höhe des GdB gibt es aber auch Nachteile eines solchen Ausweises:

    Wer ihn hat - MUSS das nämlich auch zwingend bei einer Bewerbung angeben! Und wenn man ihn einmal hat - wird man ihn so ohne Weiteres auch nicht wieder los, bevor er eh abläuft.

    Bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst o. ä. kann das oft ein Vorteil sein - in der freien Wirtschaft jedoch ist es meist eher ein Nachteil. Denn viele (gerade kleinere) Firmen möchten sich auf dieses Risiko nicht so gern einlassen, das ein Schwerbehinderter ja irgendwie auch darstellt. Er kann möglicherweise oft fehlen - und darf nicht gekündigt werden.

    Wer also einen Job hat und diesen auch gern so behalten möchte, weil es ihm da gut geht und so - soll also ruhig einen solchen Antrag stellen, wenn er möchte und die Möglichkeit dazu hat.

    Wer jedoch noch auf der Suche ist und das nicht gerade im öffentlichen Dienst - könnte sich überlegen, ob er den Antrag evtl. lieber etwas später stellt.

    Aber das kommt immer sehr auf die Situation an und kann so "von ferne" niemand empfehlen.

    Sonnige Grüße von der Gänseblümin.



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