Antwort zu Antwort: Weisheitszahn OP
Ich habe vor meiner OP das Röntgenbild gesehen, auf dem jeder erkennen konnte, wie groß der Weisheistzahn war, der herangewachsen ist, und wieviel Platz im Kiefer für diesen Zahn war. Das ging sich absolut nicht aus, also war die OP indiziert. Die im vorherige Beitrag erhobene Pauschal-Anklage halte ich für nicht tragbar. Obwohl Indikationen zu hinterfragen sicher sinnvoll ist.




