In Österreich gibt es seit 1.5.1997 das so genannte Gewaltschutzgesetz (im Jahr 2000 novelliert). Dies besagt, dass Gewalt in der Familie keine Privatsache ist, sondern eine kriminelle, gerichtlich strafbare Handlung, die eine staatliche Reaktion zur Folge haben muss. Dies bedeutet, dass die Misshandlungen im Familienkreis nicht mehr als Kavaliersdelikt zu behandeln sind, und ein Einschreiten der Exekutive bei häuslicher Gewalt nicht Streitschlichtung, sondern Schutz der Frau durch Entfernung des Gewalttäters aus der Wohnung zur Folge haben muss (nicht die Frau soll aus der Wohnung fliehen müssen).
„Durchschnittlich siebenmal am Tag rückte die Exekutive in Österreich in den letzten sechs Jahren aus, um gewalttätige Männer aus Wohnungen wegzuweisen“ – Der Standard; 26. Jänner 2003
Jedoch – wenn nicht angezeigt und aufgezeigt wird, kann der Staat auch nichts unternehmen. Es sollte dies immer in Betracht gezogen werden! Von alleine geschieht nichts! Es kann nur geholfen werden, wenn jemand davon weiß und wenn es zugelassen wird.
Zum Schutz der Kinder sollte dies aber unbedingt getan werden – nur dann kann gewährleistet werden, dass sie einer Zukunft – ihrer eigenen Zukunft – entgegen treten können.

