Eine unverzichtbare Opferschutzeinrichtung – die leider trotz des Gewaltschutzgesetzes immer noch nötig ist – sind die Frauenhäuser. Sie bieten Zufluchtsmöglichkeiten für misshandelte Frauen und ihre Kinder. In manchen Fällen ist es für die Frau immer noch sinnvoller, die Wohnung (vorläufig) zu verlassen – um sich und die Kinder vor einem besonders großen Gewalttäter in Sicherheit zu bringen – als ausschließlich vom Wegweiserecht Gebrauch zu machen.
Schutz und Sicherheit der Opfer ist das wichtigste Ziel der Frauenhäuser. Männer haben keinen Zutritt. Die Mitarbeiterinnen helfen den Frauen beim Ausstieg aus der Gewaltbeziehung, bei der Wohnungssuche und bieten eine spezielle Betreuung für die Kinder misshandelter Frauen an.
Die Frauen können bleiben, solange sie es für nötig halten, und auch mehrmals wieder kommen. Ca. 30 % der Frauen kehren nach einem Frauenhausaufenthalt wieder zu ihrem Misshandler zurück – dies geschieht hauptsächlich aus ökonomischer und emotionaler Abhängigkeit.


