Thema: Opferschutz

  • Opferschutz

    Als Opfer bezeichnet man die Person, die bei einem Verbrechen geschädigt wird.
    Das Opfer wurde durch einen Täter oder eine Täterin in seinen oder ihren Rechten verletzt.

    Die Verletzung des Rechts kann sein:
    - körperlicher Natur (z.B. Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität)
    - ideeller Natur (z.B. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung)
    - materieller Natur (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
    Opfer von Straftaten haben Recht auf Hilfe und Entschädigung für das Unrecht.Die Hilfeleistungen kann juristischer und psychosoziale Beratung sein, Hilfestellung im Strafverfahren (Prozessbegleitung) bis hin zu Schutz und Unterkunft in Notsituationen.

    Wenn du selbst oder jemand anderer Opfer einer Straftat wird:
    Oft ist es sehr schwer, über das, was einem angetan wurde, zu sprechen. Besonders schwierig ist es , wenn der Täter oder die Täterin aus der eigenen Familie ist und wenn einem gesagt wurde, dass etwas Schreckliches geschiht, wenn man etwas verrät.
    Das Wichtigste ist, dass man in so einer Situation ernst genommen wird. Deshalb ist ein guter Freund oder eine Freundin, ein Mensch dem man vertrauen kann, sehr viel wert. Dennoch braucht man, besonders, wenn es ein gerichtliches Verfahren geben wird, zusätzliche Hilfe durch eine Opferschutzeinrichtung. Dort sind Fachleute, die sich mit den Sorgen und Rechten der Opfer besonders gut auskennen und die dem Opfer zur Seite stehen. An viele Einrichtungen kann man sich auch anonym wenden, damit man sich nicht fürchten muss, dass etwas getan wird, das man noch gar nicht will.

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