In der Ehe ist man nicht zu Sex mit seinem Ehepartner verpflichtet Das stimmt nicht – es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft. Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden. Jedoch ist diese Sexpflicht nicht rechtlich durchsetzbar .
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-3.html
Sex in der Ehe ist eine freiwillige Angelegenheit. Irrtum! Ehepartner haben die unabdingbare Pflicht zur „Geschlechtsgemeinschaft“. Rechtlich durchsetzbar ist die „Sexpflicht“ jedoch nicht.
Juristen sprechen in diesem Fall von einer „unvertretbaren Handlung“. Eheleute sind also vom Gesetz her zum Beischlaf verpflichtet, durchsetzen lässt sich das aber nicht.

