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Schwerbehinderten Ausweis
Thema: Schwerbehinderten Ausweis
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geschrieben von DerSchlaefer_Bln vor mehr als 4 Jahren (26.01.2008 10:42) -
geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (26.01.2008 23:01)Hallo!
Hmmm, ich selbst bin ja nicht von dieser Krankheit hier betroffen - aber ich kenne mich zumindest mit dem hier thematisierten Prozedere etwas aus. Deshalb klinke ich mich hier mal ein. Denn so, wie bisher benannt, ist es nicht ganz korrekt. ;-)
Also zunächst mal stimmt es, dass der Arzt bestätigen muss, dass man "chronisch krank" ist. Es gibt einige Faustregeln, wann es sich lohnt, diesen Antrag erstmal zu stellen:
* Wenn man in jedem Quartal medizinische Behandlung/Versorgung benötigt UND die Krankheit sich ohne dieser lebensbedrohlich verschlechtern würde bzw. sich die Lebenserwartung vermindern würde bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt werden würde.
* Bei einem GdB oder einer MdE von mind. 60.
* bei Pflegestufe 2 oder 3 (evtl. erst nach einem Jahr?)
Die Antragsformulare gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der man eben versichert ist. Da füllt dann einen Teil der Versicherte, der chronisch krank ist - und einen Teil der Arzt aus. Und dann reicht man das ein bei der Krankenkasse.
Die Frage des Einkommens und die Frage der jährlich getätigten Zuzahlungen kommen erst dann ins Spiel, wenn man wirklich was erstattet haben möchte oder so. Für den Antrag wegen der Einstufung als chronisch Kranker jedoch spielt beides erstmal keine Rolle.
Angenommen, die Kasse stimmt dem Antrag zu - man wird also entsprechend eingestuft. Dann bedeutet das, dass man ab dem in dem Bescheid genannten Zeitpunkt nicht mehr 2 % des Bruttoeinkommens - sondern nur noch 1 % als Zuzahlung leisten muss.
Das jedoch ist dann Sache des Mitgliedes - falls der chronisch Kranke evtl. familienversichert ist.
Bei der Ermittlung der Bruttoeinnahmen werden nämlich die jährlichen Einkünfte (also z. B. Arbeitsentgelt, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Renten, ALG, ...) für den jeweiligen Haushalt (also das Mitglied plus einen evtl. dort mit lebenden Ehegatten/Lebenspartner plus familienversicherte Kinder) addiert (bis auf besonders ausgenommene Einkommensarten) ... um Abschläge für evtl. Kinder oder auch einen Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner vermindert ... und dann eben die Familien-Belastungsgrenze daraus ermittelt (1 bzw. 2 % für die ganze Familie zusammen).
Und dann gibt es wiederum im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
Entweder man sammelt fleißig alle entsprechenden Zuzahlungsquittungen (einzeln oder evtl. auch in einem speziellen Heftchen/Block von der Kasse dafür) ... und reicht dieses dann am Anfang des Folgejahres gemeinsam mit den ganzen Einkunftsbelegen bei der Kasse ein ... und bekommt ggf. eine Summe X zurückerstattet, wenn man mehr als nötig zugezahlt hat.
Oder man erreicht diese Grenze bereits unterjährig ... reicht also die Belege für Zuzahlungen und Einkünfte dann ein, wenn man glaubt, die Grenze überschritten zu haben ... erhält ggf. das Zuviel erstattet UND wird für den Rest des Jahres dann zuzahlungsbefreit.
Oder man ist sich sicher, dass man eh über diese Grenze kommt, wegen diverser ständiger Zuzahlungen/Leistungen ... bezahlt am Ende des Vorjahres oder am Anfang des Folgejahres den ermittelten Jahres-Zuzahlungsbetrag bei der Krankenkasse ein ... und die Familie wird von vornherein fürs ganze Jahr zuzahlungsbefreit.
(Weiß aber nicht, ob alle Krankenkassen dieses "Vorkasse-Verfahren" praktizieren - die ersten beiden Wege stehen einem jedenfalls bei jeder Kasse offen.)
Hmmm, ich hoffe, ich habe nun nicht nochmehr verwirrt - sondern konnte etwas helfen. Falls noch Fragen dazu offen sind - ich geb mir Mühe, sie zu beantworten.

Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
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geschrieben von Diana2 vor mehr als 4 Jahren (26.01.2008 23:38) -
Hi Leute,
@gaensebluemin danke für die Auskunft.
Den ersten Teil hab ich schon (Antrag bei der Kasse) die Erklärte mir das auch so. Aber wenn die einen das Erklären lassen sie natürlich die guten Tips weg und man läuft gefahr schneller Abgelehnt zu werden.
@Diana2 so ein Schwerbehinderten Ausweis bringt nicht nur bei der Krankenkasse Finanzielle Vorteile.
Für Arbeitnehmer gibs mehr Urlaub, besserer Kündigunsschutz glaub ich usw.
Auch Steuerlich kann man mehr Absetzen.
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geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 4 Jahren (27.01.2008 15:02)@ Diana2:
Hmmm, also hier in diesem Thema ging es ja eher um was anderes - hier geht es darum, dass man einen Antrag auf die Einstufung als "chronisch Kranker" stellen kann - wenn man z. B. bereits einen GdB von mind. 60 hat, also bereits als schwerbehindert anerkannt wurde.
Andererseits ist es natürlich so, dass man bei manchen Krankheiten eine Chance auf eine Anerkennung als Schwerbehinderter hat oder haben kann. Das ist aber nicht bei allen chronischen Krankheiten so - sondern eben dann, wenn man wirklich nachweislich in seinem Leben eingeschränkt ist durch die Krankheit.
Und ja, als Inhaber eines solchen Ausweise hat man (in Abhängigkeit der GdB-Höhe) diverse Vorteile - aber es gibt möglicherweise auch Nachteile. Wie immer im Leben. ;-)
Wenn Dich da Näheres dazu interessiert -schau doch mal hier rein: http://www.imedo.de/group/topics/show/1331-schwerbehinderten-ausweis
Ich persönlich habe übrigens wegen meiner schweren PTBS, sowie wegen Asthma + Sehfehler einen GdB von insgesamt 50.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
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geschrieben von Diana2 vor mehr als 4 Jahren (27.01.2008 16:30) - Dieser Beitrag wurde von imedo vor mehr als 2 Jahren gelöscht
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