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Nichtraucherkurse
Thema: Nichtraucherkurse
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geschrieben von annett vor mehr als 3 Jahren (18.02.2008 19:43)Stichworte (Tags):
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geschrieben von Gaensebluemin vor mehr als 3 Jahren (19.02.2008 07:42)Hallo Annett!
Also zunächst mal: Ja, grundsätzlich werden Nichtraucherkurse von der Krankenkasse bezuschusst. Das wurde im § 20 Absatz 1 SGB V vom Gesetzgeber so festgelegt, dass die Krankenkassen entsprechende Leistungen in ihrer Satzung vorsehen SOLLEN - und läuft unter der Überschrift "Primärprävention".
Konkret haben die dort erwähnten Spitzenverbände der Krankenkassen vor längrer Zeit mal 4 spezielle Handlungsfelder für die Primärprävention festgelegt: Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtvermeidung/-entwöhnung. Für diese Handlungsfelder sollen die Krankenkassen also irgendeine Form an Leistung vorsehen.
Im Detail aber gehen die verschiedenen Satzungsregelungen da recht weit auseinander: Manche Krankenkassen führen eigene Kurse durch - zahlen aber nix für Kurse von Dritten ... andere Krankenkassen führen keine eigenen Kurse durch - und bezuschussen Kurse von Dritten in verschiedener Höhe (80 %, max. 80 Euro/Jahr, max. 250 Euro/Jahr, 100 % - aber max. 75 Euro/Jahr, ...) ... wieder andere bieten sowohl eigene Kurse an - als auch Zuschüsse für Kurse von Dritten ... manche Krankenkassen finanzieren oder bezuschussen Kurse in allen 4 Handlungsfeldern - andere vielleicht nur in ausgewählten Handlungsfeldern ...
Diese "Dritten" können dann ebenfalls wiederum sehr verschieden geregelt sein: Manche Kassen übernehmen nur bestimmte Kurse: Nichtraucherkurse von A. Carr z. B. ... oder sie haben eine Kooperation mit der Volkshochschule ... oder sie bezuschussen alle Kurse, die bestimmten Qualitätskriterien genügen - und prüfen das jeweils im Einzelfall ... Bedingung ist darüber hinaus auch meist, dass man regelmäßig am Kurs teilnimmt (also z. B. mind. 80 % der Termine wahrnimmt oder sowas).
Es gilt also:
Wer einen entsprechenden Kurs in einem der 4 Handlungsfelder wahrnehmen/nutzen möchte - sollte sich einerseits am besten mal in der Satzung seiner Krankenkasse schlau machen, was da zum Thema Primärprävention konkret geregelt ist ... und andererseits einfach mal bei seiner Krankenkasse nachfragen.
Sonnige Grüße von der Gänseblümin.
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geschrieben von annett vor mehr als 3 Jahren (19.02.2008 12:45) -
geschrieben von annett vor mehr als 3 Jahren (28.02.2008 15:02) -
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geschrieben von Germano vor mehr als 2 Jahren (17.02.2009 01:33)

