17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

Thema: 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

  • 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

    Wer den Buchstaben G in seinem Schwerbehindertenausweis hat, der Grad der körperlichen Behinderung dadurch auf mehr als 50 ansteigt hat einen rechtlichen Anspruch auf 17 % Mehrbedarf bei der sozialen Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit)

    Man muß einen Widerspruch gegen den Erstbescheid der zuständigen Behörde (Meistens Sozialbehörde Abteilung Schwerbehinderung) binnen 30 Tagen einlegen. Nur bei eingelegtem Widerspruch kann man benötigte weitere Atteste kostenfrei einbringen. Lehnt die Börde die Ehöhung ab und wird ein Gutachter einegschaltet sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen und die Vertretung der Behörde anzeigen lassen.

    Wer kein Geld hat um den Anwalt zu bezahlen hat einen Anspruch auf einen Beratungsschein (gibt es beim zuständigen Amtsgericht). Erst die Nachweise vorlegen über die Einkünfte und erst den Beratungsschein beantragen, danach den Anwalt seiner Wahl aufsuchen. Viele Anwälte versuchen sich heraus zu reden das sie keinen Termin frei haben. Mein Rat, stur bleiben, darauf bestehen einen Termin zu bekommen, denn ein Anwalt ist verpflichtet Hilfe zu leisten. Erwähnen Sie einfach beiläufig das Sich sich gegen eine eventuelle unterlassene Hilfeleistung wehren.

    Es ist Tatsache, daß Menschen die arm sind nicht die beliebteren Mandanten sind. Das ist aber Unsinn, denn der Anwalt bekommt seine Aufwandsentschädigung vom Gericht erstattet.

    Zustädnig für Streitigkeiten mit der Sozialbehörde ist immer das zuständige Sozialgericht









  • Antwort: 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

    Gilt das auch, wenn ich durch einen (oder sogar mehrere) Schlaganfall/-fälle berentet bin?

    Bin außerdem körperlich behindert (mir fehlt ein Finger, die Hüfte ist schief und uch habe mehrere BS-Vorfälle).

    Dazu kommt noch, dass ich eine chromnische entzündliche Darmerkrankung habe.

  • Antwort: 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

    Versuche Dein Glück doch einfach mal. Falls Du keinen Schwerbehindertenausweis hast, stelle einen Antrag. Im schlimmsten Fall wird er abgelehnt und dann kannst Du dagegen Einspruch erheben. Moonlight

  • Antwort: 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis

    Hallo Moonlight,

    ich habe einen GdB von 100, also bin ich im Besitz eines Ausweises.
    Gottseidank ist auch dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt!

  • 17 % Mehrbedarf bei Eintragung der Gehbehinderung "G" im Schwerbehindertenausweis?

    Hallo Zusammen,

    ich denke mal nicht das nur ein Mehrbedarf an der Eintragung "G" fehlt. Die Versorgungämter sollten mal ihre verstaubten Bücher austauschen, wo die Richtlinien festgeschrieben sind, was überhaupt für einen Behindertenausweis an Behinderungen vorliegen muss.

    Ich selbst leide unter "HMSN Typ II", was eine neurale Muskelatrophie ist. D.h. die Muskeln bauen sich ab, da die Nervenleitstöme nicht mehr so gut funktionieren. Das macht sich besonders an den Fußhebern bemerkbar, wodurch ich öffters stolperte und hinfalle. Weite Strecken kann ich kaum noch zurück legen und wenn ich Treppen laufen muss, ist es erst mal nicht bmöglich gleich weiter zu laufen, Auch die Hand- u. Fingermuskeln lassen nach und wegen dem ansteigenden Taubheitsgefühl kann ich immer weniger greifen und halten.

    Als ich zum ersten mal den Behindertenausweis beantragte wurde ich Befristet auf 15 Jahre mit 60% und dem Merkzeichen "G" festgelegt. Damals war die Behinderung noch nicht so weit fortgeschritten und da mir der Schwerbehindertenausweis keine Chance lies Arbeit zu finden, gab ich ihn zurück.

    Vor Jahren las ich dann einen Artikel das der Behindertenausweis dem Arbeitgeber nicht mehr angezeigt werden muss und da die Synthome in der Zeit sich verschlimmerten, lies ich mich erneut untersuchen und beantragte wieder einen Schwerbehindertenausweis. Ich legt die alten Befunde zusammen mit den Neuen zusammen und das Versorgungsamt stellte mir einen Ausweis mit 60% und dem "G" aus.

    Hallo, nach 20 Jahren und einer deutlichen Verschlimmerung immer noch die selben Eintragungen?

    Ich legte 3x Wiederspruch ein, aber ohne Erfolg. Als Grund wurden die Kriterien aufgeführt, wo die Art der Erkrankungen mit den Synthomen aufgeführt ist. Ob sich der Gesundheitszustand jetzt verbessert oder verschlechtert, das zählt nicht!

    Der Witz kommt jetzt, mir wurde auf Grund eines Wegeunfall im Jahr 2010 der 8. Brustwirbel entfernt und mit einen Titansteg stabilisiert. Eine Einschränkung fühle ich nicht, aber ohne das ich es veranlasste, sondern die Rentenversicherungsanstalt, wurde ich auf 70% mit dem Merkzeichen "G" und unbefristet, hochgestuft.

    Ich würde doch Allem in Allem mal vorschlagen, die Versorgungsämter sollten die Kriterien überhaupt mal neu festlegen und den Erkrankungen anpassen, denn es hat sich im Punkt Behinderungen viel verändert.

    Was nutzt es mir einen unbefristeten Ausweis zu haben, da ich selbst weis das meine Krankheit sich verschlimmert. Ich kann doch nicht alle 5 Jahre zu allen möglichen Ärzten rennen, nur um einen Verschlimmerungsantrag stellen zu können, bis ich irgendwann auf 100% bin?

    Es wird darauf hinauslaufen, denn meine Mutter und Tante haben die selbe Erkrankung und haben beide 100%.

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