Wie die Südwestumschau heute berichtet, ist ein Heilpraktiker aus dem Mannheimer Raum verantwortlich für den Tod einer Brustkrebspatientin.
Dies ist auch der Grund dafür, das dem Mann jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) die Berufserlaubnis entzogen worden ist. Er wurde darüber hinaus zu einer Gefahr für die Volksgesundheit erklärt.
Der Mann hatte es versäumt, eine Frau, die wegen eines Geschwürs in der Brust zu ihm gekommen war, rechtzeitig zu einem Krebsspezialisten zu schicken. Vielmehr hatte er das Geschür als gutartig diagnostiziert und die Frau zugleich vor einem Gang zum Arzt gewarnt. Ärzte, so der ehemalige Heilpraktiker, gingen zumeist vorschnell von einer Krebserkrankung aus.
Auch als das Geschwür bereits auf eine Größe von 24 cm angewachsen war und aufzubrechen begann, sah er immer noch keinen Anlass, die Frau zum Facharzt zu überweisen. Diese verstarb kurz darauf an den Folgen eines metastasierenden Mamma- Karzinoms. Der behandelnde Heilpraktiker, so der VGH, habe die Grenzen seiner Behandlungsunfähigkeit nicht erkannt und statt dessen über Jahre hinweg in absolut unverantwortlicher Weise seine Therapie unbeirrbar weiterverfolgt. Dies zeuge zudem von einem Mangel gleichermaßen an anatomischem wie auch pathologischem Grundwissen.
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