OEG...O=Opfer...E=Entschädigungs...G=Gesetz

Thema: OEG...O=Opfer...E=Entschädigungs...G=Gesetz

  • OEG...O=Opfer...E=Entschädigungs...G=Gesetz


    Die Landesversorgungsämter kümmern sich in erster Linie um bestimmte Personen und Personengruppen, die nach geltendem Sozialrecht Anspruch auf Leistungen des Staates für körperliche oder psychische Schäden z.B. in Folge von Unfällen oder Erkrankungen haben.

    Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung.

    Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR.

    Das gilt insbesondere auch für Schwerbehinderte mit speziellem Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html

  • Antwort: OEG...O=Opfer...E=Entschädigungs...G=Gesetz

    Obwohl in einer anderen Gruppe dieses Thema bereits aufgeführt ist,möchte ich speziell für Opfer von Gewalt in dieser Gruppe das Thema nochmal aufgreifen.

    Auch im Hinblick darauf,dass wir zukünftig neue Mitglieder erreichen,die noch nicht/nicht ausreichend informiert sind.

    Eigene Beiträge/Erfahrungen der Mitglieder sind ausdrücklich erwünscht! sehr gut

    Liebe Grüße...lienchen

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