Antwort: Noch einmal zurück zu dem Thema:Was haltet ihr Mitglieder von Hypnose?
Ein freundliches Hallo an Alle !
Bezugnehmend auf alle vorstehenden Beiträge erlaube ich mir folgende Ergänzungen. (Entnommen der bestehenden Fachliteratur und per Studien nachgewiesen)
Betr.: Tonbandgeräte, Kasetten/CD, Telefon usw.
Guensenberger und Bardos (1978) benutzten ein Tonbandgerät bzw. einen Kasettenrecorder, um dem Patienten aufgezeichnete Suggestionen vorzuspielen. Sie verwenden diese Technik bei besonders problematischen Patienten.
Field (1974) bereitet seine Patienten durch Tonbandinstruktionen auf Operationen vor, indem er ihnen einen Tag vor dem Eingriff hypnotische Entspannungssuggestionen und Aufklärungen über die bevorstehende OP gibt. Am Tag der OP ist deutliche Entspannung festzustellen und die Nacherholung verläuft schneller als in der Vergleichsgruppe.
Hart (1980) greift die Idee Fields auf und benutzt Tonband instruktionen zur Vorbereitung seiner Patienten für eine OP am offenen Herzen. In insgesamt 5 "Sitzungen" am Krankenbett erhalten sie über Kopfhörer Hypnoseistruktionen zur Entspannung und zum Angstabbau. Der Erfolg gegenüber anderen Kontrollgruppen in dem Beobachtungszentrum über einen Zeitraum von 9 Tagen: Der distolische Blutdruck vor und nach der OP ist bedeutend reduziert. Die Menge des postoperativen zur Transfusion benötigten Blutes als Zeichen für die Erholung ist bedeutend geringer.
Weitere sehr gute Ergebnisse mit Tonbandaufzeichnungen wurden erzielt bei: Examensängsten Herod (1984)
Hypnosebehandlungen über das Telefon sind durchaus möglich; so haben Leff (1969), Kroger (1969) und Owens (1970) Behandlungen mit Patienten vorgenommen, die sie vorher nie gesehen hatten - oder bei denen spätere Notfallsituationen eintraten. Stanton (1978) berichtet gleichfalls von tel. Hypnosebehandlungen in unterschiedlichen Fällen. Folgerungen aus der entsprechenden Analyse ergaben, daß diese Behandlungen ähnlich erfolgreich waren wie in einer direkten persönlichen Begegnung.
Coopermann und Schäfer (1983) legen mehrere Fallberichte vor, bei denen die Behandlung aufgrund von Transportproblemen über 6 Monate telefonisch fortgeführt wurde; behandelt wurden die Schockreaktionen einer Patientin nach einem dramatischen Autounfall. Cooperman bezeichnet diese Möglichkeit sogar als sehr vorteilhaft, da für sie als blinde Therapeutin "normale visuelle Eindrücke" bei der direkten Gegenüberstellung, keine Rolle spielen. (Coopermann und Schäfer, 1983, S. 279)
Diese Möglichkeiten sind nicht nur auf Tonträger/Telefon beschränkt, sondern lassen sich sogar auf Schriftstücke/Briefe erweitern. Ob sie nun in jedem Falle sinnvoll sind - darüber lässt sich natürlich enormer Diskussionsbedarf aufwerfen.
Wesentlich bedrückender erscheint mir in diesem Zusammenhang folgende Mitteilung.
Mordanklage gegen Arzt wegen Drogentherapie:
Der 50jährige Facharzt für Psychotherapie, Garri R., aus Berlin, hat im September vergangenen Jahres, BEI EINER GRUPPENSITZUNG (Hypnose) in seiner Praxis, seinen Patienten zunächst Kapseln mit dem Wirkstoff Methylan und anschließend hochdosiertes Ecstasy Pulver gegeben. Es erfolgte keine Voruntersuchung, keinerlei Aufklärung über die möglichen gesundheitlichen Risiken und die entsprechenden Folgen.
Erfolg: Ein Patient verstarb noch in der Praxis, ein weiterer am gleichen Tage im Krankenhaus. Fünf Patienten trugen zum Teil schwere Vergiftungen davon. (Behandlung durch einen Facharzt)
m.fr.Gr. - Inheil