Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

Thema: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

  • Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

    Hallo zusammen,

    mein Bruder hat mir gestern etwas erzählt, was mich fast vom Stuhl gehauen hat.

    Die Lebensgefährtin (eheähnl. Gemeinsch.) meines Bruders hat dieses Jahr ihre Ausbildung zur "Malerin" abgeschlossen. die Ausbildung war wg. Schwangerschaft eine Weile unterbrochen worden. Mein Bruder war in der Zeit, wo meine "Schwägerin" die Ausbildung fertig gemacht hat, für den 3-jährigen Sohn in Elternzeit gegangen.

    Seid dem die Ausbildung meiner "Schwägerin" abgeschlossen ist, ist sie auch sehr aktiv gewesen im Bewerbungen schreiben um einen Arbeitsplatz zu finden. Seid Ende Juni hat sie endlich eine feste Zusage bekommen und wir haben uns alle sehr darüber gefreut, das sie Arbeit gefunden hat!

    Nun kommt der Hammer: Die ARGE verlangt nun, das meine Schwägerin eine Schulung/ Maßname (?) bei der ARGE macht zum Bewerbungen schreiben! Dabei war es denen vollkommen egal, das meine Schwägerin eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz bekommen hat!!! Diese Schulung v. der ARGE geht bis September und muss jetzt gemacht werden, ob Arbeitsplatz oder nicht!!! Sehr schlecht

    Ob der Arbeitsplatz bis September noch für meine Schwägerin frei bleibt, steht offen.

    Kann man dagegen an gehen oder muss man sich sowas gefallen lassen??? Kann doch nicht sein, das man so eifrig sich nen Arbeitsplatz sucht und wo man ihn gerade gefunden hat kommt die ARGE mit ihren Schulungen.

    LG, Poldy


  • Antwort: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

    Liebe Poldy....

    Wenn sie das wirklich so entschieden haben, dann liegen sie total falsch. Es geht IMMER Vermittlung vor Schulung Auch wenn eine Schulung schon angefangen wurde, muss die unterbrochen werden.

    Es gibt sogar auch Fälle, die andersherum gelagert sind....wenn jemand unbedingt eine Weiterbildungsmaßnahme machen möchte und auch beenden möchte.....die ARGE sagt: sie werden da oder dahin vermittelt ....dann geht die Vermittlung vor und die Schulung muss abgebrochen werden. SO habe ich es zumindest vorhin von jemandem erfahren ( da hab ich Deine Frage weitergegeben), die beim Arbeitsamt arbeitet.

    sie sagte das als Schlagwort:

    Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit geht immer vor.

    Aber wo man da auch noch nachlesen kann und es denen "vor die Nase halten kann" weiß ich auch nicht:-/, muss mal noch im Internet suchen, ob ich da etwas finde.

  • Antwort: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

    Hallo @ all,Arbeit geht auf jeden fall vor ,denn dann muss das Job Center ja auch nicht mehr Zahlen,so ist meine Info,so einen fall das die auf jeden fall eine Schulung durchmachen müssen habe ich noch nicht gehört,müsste sich sonst viel geändert haben,lg

  • Antwort: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

    Liebe Poldy,

    wenn deine Schwägerin in Spe, einen unterschrieben Arbeitsvertrag bei der ARGE vorlegt, kann sie die angeordnete Maßname von einem auf den anderen Tag beenden.

    Das Heißt: Sie geht bis zu einem Tag vor Arbeitsaufnahme in die Maßname.

    Arbeitsaufnahme ist immer vorrangig vor Maßname der ARGE.

    Solange aber nicht feststeht, dass sie die Stelle schwarz auf weis gesichert hat, muss die Freundin von deinem Bruder leider an der Maßname teilnehmen, da sie sonst kein Geld mehr von der ARGE bekommt und sie bezüglich Geldleistung für bis zu 3 Monate gesperrt werden kann.

    LG Reni

  • Antwort: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???

    Ich habe hier einen Gesetzestext gefunden, der das von allen 3-en gesagte untermauert, glaub ich.





    SGB III § 4 Vorrang der Vermittlung
    (1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit.
    (2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich.


    und zu den Leistungen der aktiven Förderung gehört eine Weiterbildungsmaßnahme.



    ....steht HIER:


    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0300300



    abgesehen natürlich von DEM, was Reni noch als Nachtrag geschrieben hat:

    Solange aber nicht feststeht, dass sie die Stelle.....

    denn wenn sie nix in der Hand hat ?......

    Hat sie denn nur eine mündliche Zusage ? Vllt. kann sich Deine Schwägerin etwas Schriftliches von der neuen Arbeitsstelle geben lassen, was sie bei der ARGE vorlegen kann ?



  • Antwort: Förderung / Maßnahme von ARGE steht vor fest zugesagtem Arbeitsplatz???



    Liebe Arwen, Silvia und Reni...ich könnt euch alle miteinander knuddeln!!!

    Ich hatte mich gestern selbst noch im Google umgesehen, ob ich etwas dazu finde. Evtl, das andere selbst die gleichen Erfahrungen gemacht haben und welche Rechte es gibt, aber scheinbar muss ich das suchen im www noch mehr üben.

    Vielen Dank an euch alle für eure Hilfe. Ich werde die Info und den Link an meinen Bruder und meine Schwägerin weiter geben. Freut mich sehr, das es eine Möglichkeit gibt, der Arge den Wind aus den Segeln zu nehmen.



    Ganz liebe Grüße an alle,
    Poldy





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