Thema: kleine Urheberrechtskunde

  • kleine Urheberrechtskunde

    Da ich öfter gefragt werde, ob zu jedem kopierten Text eine Quellenangabe erfolgen muss bzw. ich auch immer wieder in den Foren sehe, dass Bilder oder Texte verwendet werden, die nicht vom jeweiligen Mitglied sind, möchte ich euch ein paar Sätze zum Thema Urheberrecht niederschreiben.

    Ich bin keine Juristin und habe daher meine Informationen auch nur zusammen gesammelt. Wenn ihr auch etwas darüber wisst, dann raus damit.

    • geschützt ist jedes Werk (= eine "eigentümerliche geistige Schöpfung") nach dem UrhG
    • es ist aber sogar für einen Juristen schwer zu sagen, ob ein Text nun unter diesen Werkbegriff einzuordnen ist (nach der Rechtsprechung ist der Begriff weit auszulegen) oder nicht
    • ist der Begriff darunter einzuordnen und geschützt, muss jeder Text, der Wort für Wort übernommen wurde, (auch wenn es nur Auszüge sind, Zitate) eine Quellenangabe (und/oder auf die Seite verlinken) enthalten und der Autor muss um Erlaubnis gefragt werden (außer beim zitieren)
    • daher ist es besser, jeden Text, den ihr kopiert und übernehmt, mit einer Quelle zu kennzeichnen
    • besser ist auch, wenn ihr den Text nur sinngemäß wiedergebt (gleicher Inhalt, aber mit euren eigenenWorten)
    • Bilder: Die genießen auf jeden Fall urheberrechtlichen Schutz. Ihr dürft also auf keinen Fall Bilder von anderen Menschen, ohne deren Erlaubnis, für eure Zwecke verwenden

    Ich hoffe, ich habe nichts wesentliches vergessen bzw. ist es auch verständlich. Wenn nicht, dann nur raus mit der Sprache und diskutiert mit mir.

  • Antwort: kleine Urheberrechtskunde

    Hier ist es ein wenig ausführlicher:

    http://www.mediaevum.de/urheberrecht.htm

  • Antwort: kleine Urheberrechtskunde

    Danke für den link,dragonsaphira,überaus wichtig zu wissen,jedenfalls für mich.lg Silvia



    43Hallo37
  • Antwort: kleine Urheberrechtskunde

    vor kurzem hab ich gelesen, dass foren die youtub beiträge verlinken abgemahnt wurden und dass das sehr teuer werden kann. die angebliche begründung war durch das verlinken würde zwiaschengespeichert und das sei ueheberrechtlich verboten . ich finde das grotesk, daher würde ich gerne wissen ob da etwas dran ist.

  • Antwort: kleine Urheberrechtskunde

    Ja, liebe morgnimue, es ist (leider) so in Deutschland jedoch ganz besonders ausgeprägt. Wenn du einmal auf diese Seite hier, deren Link ich dir eingefügt habe, gehst, so kannst du darüber so einiges nachlesen und erfahren.

    http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/Urheberrechte.htm#Was ist urheberschutzrechtlich erlaubt, was nicht

    Oder z.B.

    Welche Rechte umfaßt das Urheberpersönlichkeitsrecht?

    Sollen Elemente, deren Urheber ein Dritter ist, veröffentlicht werden, so muß eine eindeutig Genehmigung des Urhebers eingeholt werden. Nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht hat der Urheber über folgende Punkte das alleinige Verfügungsrecht:

    • ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen
    • in welcher Art und Weise Werke veröffentlicht werden
    • zu welchem Zeitpunkt Werke erstmals veröffentlicht werden
    • ob bei der Verwertung der Werke der Name des Urhebers oder sein Pseudonym genannt werden müssen

    Den Urherberpersönlichkeitsrechten zuwiderlaufen kann auch die Vornahme von Veränderungen bei der Veröffentlichung eines Werkes (z.B. verzerrte Darstellung) sowie die Einbindung des Werkes in einen bestimmten Kontext (z.B. auf pornographischen Internet-Seiten). Auch diesbezüglich sollte beim Urheber eine Genehmigung eingeholt werden.

    Der Urheberschutz für Werke gilt nur für einen Zeitraum von 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, danach können Elemente des Urhebers frei verwendet werden. Das Recht des Abgebildeten an Personenfotos dagegen endet bereits 10 Jahre nach seinem Tod.

    Alle Werke unterstehen in Deutschland dem Urheberschutz, auch wenn Sie nicht mit den Kennzeichen â„¢, ® oder © gekennzeichnet sind. Da jedoch besonders bei Ländern des amerikanischen Kontinents ein Urheberrecht nur bei Verwendung dieser Zeichen besteht, ist es trotzdem sinnvoll als Urheber seine Werke mit diesen Kennzeichen auszuweisen. L.G.v.Helli2

  • Antwort: kleine Urheberrechtskunde

    nachdem, was hier nach dem BGH-urteil vom Jan. 2012 steht, ist das Verlinken nicht verboten, bzw. fällt nicht unter das Urheberrechtsgesetz:

    Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, sogar wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. (aus dem sogenannten Heise-Urteil)

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heise-urteil-verfassungsgericht-weist-beschwerde-der-musikindustrie-ab-a-812526.html

    Dieses Urteil bzw. das zugrunde liegende Gesetz hat für alle user Gültigkeit. (nicht nur für die Beteiligten dieses Falles. Was in den einzelnen Foren verboten ist, steht ja in den jeweiligen AGB`s . (z.B. hier bei Imedo u.a. links zu Werbezwecken oder Werbung im Eigeninteresse)



    Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die Verlinkung im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig erklärt. Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen das Urteil wies das Bundesverfassungsgericht nun endgültig ab (AZ 1 BvR 1248/11), die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informati-onen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.

    Das Gericht argumentierte, dass es sich dabei nicht um eine "technische Unterstützungsleistung" für die Angebote, sondern um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten, handele. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

    Also, ICH verstehe es jedenfalls so, dass es als Quellenangabe erlaubt ist und keine Strafsache.

    morgnimue hat geschrieben:

    vor kurzem hab ich gelesen, dass foren die youtub beiträge verlinken abgemahnt wurden und dass das sehr teuer werden kann. die angebliche begründung war durch das verlinken würde zwiaschengespeichert und das sei ueheberrechtlich verboten . ich finde das grotesk, daher würde ich gerne wissen ob da etwas dran ist.

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