Burnout ist keine psychiatrische Erkrankung. Bewährte internationale Therapien werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Burnout-Kur - Hilfe von den Profis

Behandlungskosten der Burnout-Therapie

Obwohl unser Konzept bewährt und im Ausland anerkannt ist, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Naturheilverfahren und Naturmedizin grundsätzlich nicht. Daher ist unsere Behandlung für Privatpatienten und Selbstzahler. Eine Burnout-Kur in der NaturaMed-Klinik kostet ab 1.500,- € pro Woche, was sich aus 250,- € pro Tag inklusive Vollpension, Behandlungen und Rahmenprogramm zusammen setzt und damit meist nicht viel teurer ist als ein Urlaub, obwohl ungleich effektiver. Eine ambulante Schnupperwoche kostet sogar nur 1.186,- €. Während die Kosten für Zimmer und Vollpension, 109,- € pro Tag, meist selbst aufzubringen sind, gibt es jedoch Wege, sich Therapiekosten erstatten zu lassen.

Finanzierungsmöglichkeiten der Burnout-Kur

Für Privatversicherte gibt es die Möglichkeit, manche Behandlungen als ambulante Therapien von der Privaten Krankenkasse übernehmen zu lassen. Hierzu lassen Sie sich am besten persönlich beraten, denn die Tarife bei Kuren sind sehr unterschiedlich und die Verträge sollten genau studiert werden. Sollte Ihre Krankenkasse alle Arzt- und Massageanwendungen übernehmen, ist es sinnvoll für den ganzheitlichen Gesundheitscheck die Ursachendiagnose dazu zu buchen.

Bei Beamten zahlt die Beihilfe normalerweise die medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen*. Wenn eine Kurgenehmigung durch den Amtsarzt vorliegt können auch Teile der Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernommen werden. Eine Burnout-Kur ist dann von 50% bis 70% beihilfefähig. Da die Vorschriften jedoch häufig geändert werden, ist es wichtig sich immer aktuell zu informieren.

Auch für Selbstzahler lohnt sich ein Antrag auf Kostenbeteiligung. Die gesetzliche Krankenkasse vergibt in der Regel einen Kurzuschuss von etwa 8,- € pro Tag und übernimmt einen Großteil der Massagen.

Abrechnungshinweise für gesetzlich Versicherte

Die Erstattung der Kosten für diese Formen der ärztlichen Behandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse wurde abgeschafft und seit einigen Jahren sind auch pflanzliche und homöopathische Medikamente und Spritzen davon ausgenommen. Daher können diese nach der vorgeschriebenen Gebührenordnung für Ärzte nicht wie bei Privatversicherten oder Beamten bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle eingereicht werden.

Nur die Behandlungen in der Bäderabteilung kann bezuschusst werden, wenn dazu das entsprechende Rezept eines Kassenarztes vorliegt. Der gesetzlich versicherte Kunde muss dann nur noch die Rezeptgebühr von 10,- € und 10% der Anwendungen selbst bezahlen. Dies gilt zum Beispiel bei Massagen, Moorpackungen, manueller Therapie oder Krankengymnastik und Lymphdrainagen, aber nicht auf Sonderverfahren wie die Dauerbrause oder Sandliege.

Tipp: Gesundheitskosten können von allen Versicherten jedoch auch steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Übersicht der Kosten und Leistungen der Burnout-Kur finden Sie im Download-Bereich der Infothek.

*Bei einer Kur von mindestens 3-4 Wochen.

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