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In der Schwangerschaft:

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In der Stillzeit:

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Bei unerfülltem Kinderwunsch:

Bei unerfülltem Kinderwunsch helfen PROfertil und PROfertil female

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vom Kinderwunsch zum Wunschkind!

Eltern-Checklisten: Gut vorbereitet auf das Baby

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Keine Angst vor Formularen, sie werden für Ihre Kinder einige ausfüllen müssen.

Gut vorbereitet sein ist alles! Endlich schwanger – und so viel geht Ihnen auf einmal durch den Kopf. Was sind die nächsten Schritte, an was müssen Sie schon frühzeitig denken und wann müssen Sie was bei den Ämtern beantragen? Auf Sie als werdende Mutter und Ihren Partner prasseln so viele Dinge ein, dass es manchmal schwierig sein kann, den Überblick zu behalten.

Bereiten Sie sich so gut wie möglich auf das Baby vor – in den Eltern Checklisten zum Download finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen Geburtsurkunde, Elterngeld, Krankenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen und Erstausstattung für das Baby.

Checkliste: Erstausstattung Baby

Checkliste: Erstausstattung Baby

Download PDF: Erstaustattung Baby

Checkliste: Vorsorgeuntersuchungen

Checkliste: Vorsorgeuntersuchungen

Download PDF: Vorsorgeuntersuchungen

Geburtsurkunde, Elterngeld, Krankenversicherung – schnell beantragt

Ausweispapiere bei Behördengängen nicht vergessen

Neben der Vorfreude auf Ihr Baby und der Geburtsplanung, sollten Sie auch die notwendigen Formalitäten nicht vergessen, welche nötig sind, um Ihr Baby zu einem gut versicherten Mitglied unserer Gesellschaft zu machen. Hier finden Sie eine Aufstellung aller Unterlagen, die Sie benötigen um bei den entsprechenden Stellen zum Beispiel die Geburtsurkunde, das Elterngeld oder die Krankenversicherung zu beantragen. Falls Sie nicht verheiratet sind, Ihr Partner aber die Vaterschaft für Ihr Baby anerkennen möchte, kann er dies auch schon vor der Geburt tun. Alle anderen Anträge können Sie erst nach der Geburt Ihres Babys stellen.

Wann Was Wo Benötigte Unterlagen
innerhalb einer Woche nach der Geburt Geburtsurkunde beantragen Beim Standesamt des Geburtsortes oder im Entbindungskrankenhaus, die Abholung erfolgt dann im Standesamt für Verheiratete:
  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Personalausweis der Eltern
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
für Unverheiratete:
  • Personalausweis der Eltern
  • Geburtsurkunde Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden
Innerhalb der ersten drei Lebensmonate (wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt) Elterngeld beantragen Bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle, zu auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie.
  • Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld (bei alleinigem Sorgerecht nur der Berechtigte)
  • Geburtsurkunde des Kindes (entsprechendes Original vom Standesamt)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  • Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes Kindergeld beantragen bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts
  • Antrag auf Kindergeld (erhältlich bei der Familienkasse)
  • Geburtsurkunde des Kindes (entsprechendes Original vom Standesamt)
So schnell wie möglich nach der Geburt Kind anmelden Krankenversicherung
Bei der Krankenkasse des berufstätigen oder besser verdienenden Elternteils
  • Aufnahme-Formular (bei Krankenkasse oder online erhältlich)
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original als Nachweis
  • Kind erhält eigene Versicherungskarte
So schnell wie möglich nach der Geburt
  • Kind anmelden
  • Kinderreisepass beantragen
Beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern
  • Personalausweis der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • eventuell Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
  • wird ein Kinderpass benötigt: Lichtbild des Kindes (offizielles) und Sorgerechtsnachweis, wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist
So schnell wie möglich nach der Geburt Änderung der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt des Wohnortes
  • Personalausweis oder Pass der Eltern
  • Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
  • ab 2012 (nur noch digitale Lohnsteuerkarten) die Identifikationsnummern (erfragbar beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn)
Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit Elternzeit Arbeitgeber
  • Schriftlicher Antrag mit Angabe der geplanten Elternzeit
Vor oder nach der Geburt möglich (nur mit Zustimmung der Mutter) Vaterschaftsanerkennung Standesamt oder Jugendamt
  • Ausweis der Eltern
  • Geburturkunden oder Abstammungsurkunden der Eltern
  • Geburtsurkunde des Babys (wenn nach der Geburt)

In der Schwangerschaft: PROpregna®. Während der Stillzeit: PROglanat®.

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Kinderwunsch: PROfertil female

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