Buchtipps und Checklisten

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Eltern-Checklisten: Gut vorbereitet auf das Baby

Gut vorbereitet sein ist alles! Endlich schwanger – und so viel geht Ihnen auf einmal durch den Kopf. Was sind die nächsten Schritte, an was müssen Sie schon frühzeitig denken und wann müssen Sie was bei den Ämtern beantragen? Auf Sie als werdende Mutter und Ihren Partner prasseln so viele Dinge ein, dass es manchmal schwierig sein kann, den Überblick zu behalten.
Bereiten Sie sich so gut wie möglich auf das Baby vor – in den Eltern Checklisten zum Download finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen Geburtsurkunde, Elterngeld, Krankenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen und Erstausstattung für das Baby.
Checkliste: Erstausstattung Baby
Checkliste: Vorsorgeuntersuchungen
Geburtsurkunde, Elterngeld, Krankenversicherung – schnell beantragt

Neben der Vorfreude auf Ihr Baby und der Geburtsplanung, sollten Sie auch die notwendigen Formalitäten nicht vergessen, welche nötig sind, um Ihr Baby zu einem gut versicherten Mitglied unserer Gesellschaft zu machen. Hier finden Sie eine Aufstellung aller Unterlagen, die Sie benötigen um bei den entsprechenden Stellen zum Beispiel die Geburtsurkunde, das Elterngeld oder die Krankenversicherung zu beantragen. Falls Sie nicht verheiratet sind, Ihr Partner aber die Vaterschaft für Ihr Baby anerkennen möchte, kann er dies auch schon vor der Geburt tun. Alle anderen Anträge können Sie erst nach der Geburt Ihres Babys stellen.
| Wann | Was | Wo | Benötigte Unterlagen |
|---|---|---|---|
| innerhalb einer Woche nach der Geburt | Geburtsurkunde beantragen | Beim Standesamt des Geburtsortes oder im Entbindungskrankenhaus, die Abholung erfolgt dann im Standesamt | für Verheiratete:
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| Innerhalb der ersten drei Lebensmonate (wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt) | Elterngeld beantragen | Bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle, zu auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie. |
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| Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes | Kindergeld beantragen | bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts |
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| So schnell wie möglich nach der Geburt | Kind anmelden |
Krankenversicherung
Bei der Krankenkasse des berufstätigen oder besser verdienenden Elternteils |
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| So schnell wie möglich nach der Geburt |
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Beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern |
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| So schnell wie möglich nach der Geburt | Änderung der Lohnsteuerkarte | beim Finanzamt des Wohnortes |
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| Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit | Elternzeit | Arbeitgeber |
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| Vor oder nach der Geburt möglich (nur mit Zustimmung der Mutter) | Vaterschaftsanerkennung | Standesamt oder Jugendamt |
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