Abbildung, codierte - Medizinlexikon

Verfahren zur Erzeugung von dreidimensionalen Bildern in der Radiol. mittels Röntgen- o. Gammastrahlen. 1. Das Objekt wird gleichzeitig von einer Anzahl Röntgenröhren aus versch. Richtungen wie übl. auf einem Film o. Bildverstärker abgebildet (Bildaufzeichnung). 2. Die Strahlung einer großflächigen Quelle (Radionuklide im Organismus der Röntgenstreustrahlung) wird mit einer Fresnel-Zonenplatte o. einer Anordnung von Löchern in einer absorbierenden Metallplatte auf einem Film abgebildet.

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