Abfalldesinfektion - Medizinlexikon

Abfälle in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind unter Einhaltung der hyg. Bedingungen zu sammeln, zu transportieren u. zu beseitigen. Entspr. den Gegebenheiten ist festzulegen, welche Abfälle kontaminiert u. vor der Beseitigung zu dekontaminieren sind. Die kontaminierten Abfälle sind in geschlossenen Säcken u. a. zu sammeln u. zu verbrennen o. durch andere Maßnahmen der Desinfektion zu dekontaminieren. Organabfälle u. Tierkadaver sind ausschließl. durch Verbrennung zu desinfizieren. Der Abfalltransportweg als Infektionsquelle ist sorgfältig zu kontrollieren. Alle Abfallbehälter sind tgl. zu desinfizieren. Entsorgung, kommunale.

© Elsevier GmbH, München

Zurück

© 2007 - 2012 imedo GmbH, alle Rechte vorbehalten.
Die unter www.imedo.de angebotenen Dienste und Inhalte sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen