Additive - Medizinlexikon

Zusatzstoffe;

A. in Lebensmitteln: zugesetzte Stoffe, die im unveränderten o. veränderten Zustand mitgegessen werden. Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen muß stets mit erkennbarem Nutzen verbunden sein: Erhöhung des diätet. Wertes, Verlängerung der Haltbarkeit, Verbesserung des Geschmacks, Geruchs, Aussehens o. der Konsistenz. Am häufigsten ist die Einteilung nach Wirkungsarten. Man unterscheidet A. mit vorwiegend chem., physikal., sinnesphysiolog. u. ernährungsphysiolog. Wirkung. An A. sind hohe Anforderungen hinsichtl. ihrer lebensmitteltoxikolog. Unbedenklichkeit zu stellen (Acceptable daily intake). Die Toxizität muß gering sein (z. B. LD50 > 1 g/kg); krebserregende, genverändernde o. embryotox. Wirkungen müssen ausgeschlossen sein. Einige Stoffe sind natürl. Ursprungs, andere synthet. Gleichgestellt sind techn. Hilfsstoffe (Katalysatoren bei der Fetthärtung, Trennmittel, Reifebeschleuniger). Der Einsatz der Stoffe ist gesetzl. geregelt (Tab.).

A. in synthet. Werkstoffen (Kunststoffen): in Anteilen von jeweils 0,1–60 % beigegebene, i. d. R. niedermolekulare Substanzen, die den Hochpolymeren best. wünschenswerte Eigenschaften (Elastizität, Stabilität, Farbechtheit) verleihen. Lebensmittel-, Arzneimittel- u. andere Verpackungen (Blutbeutel) sowie Behältnisse u. Bedarfsgegenstände sind ohne derartige Zusätze nicht herstellbar. Bei der Berührung muß gesichert sein, daß die A. nicht o. nur in zumutbarer Menge durch Migration aus den Bedarfsgegenständen in Lebensmittel o. Arzneimittel gelangen. Hochpolymere unterliegen keiner Migration, müssen jedoch frei von Monomeren sein. Tab.

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