Ärztekammer - Medizinlexikon

Organisationsstruktur des Gesundheitswesens, der lt. Gesetz alle approbierten Ärzte angehören müssen. Ihre Aufgabe besteht in der Zulassung von Ärzten, Fort- u. Weiterbildung, Berufsgerichtsbarkeit u. a. In jedem Bundesland existiert eine Ä. (in NRW zwei), die alle unter dem Dachverband der Bundesärztekammern zusammengeschlossen sind.

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