Affekt - Medizinlexikon

intensive, in der Mehrzahl plötzl. als Reaktion auf einen Reiz auftretende hochgradige Veränderung der Gefühlslage, die mit körperl. Begleiterscheinungen einhergeht. Die Dauer des Anstaues, Form des Ausbruchs sowie das mehr o. weniger langsame Abklingen sind individuell versch. Ein forens. bedeutsamer Affekt (i. S. der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung der § 20 u. 21 StGB) verläuft mit einer Einengung der deutl. gegliederten Wahrnehmungen, Vorstellungen u. Gedanken. Dadurch werden der Überblick über die konkrete aktuelle Lebenslage u. die Möglichkeit, sich die Geschehnisse während des A. einzuprägen, zu behalten u. sich später zu erinnern, erschwert. Hierdurch kann die Aussagefähigkeit eines sich im A. befindl. Zeugen, z. B. bei einem Verkehrsdelikt, verringert sein. Häufigste kriminelle Handlungen sind Beleidigung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Fahrerflucht, Körperverletzung, Mord. Ein asthen. A. (Affektstau) bei, i. d. R. auch sonst zum Affekt neigenden Persönlichkeiten, führt zu einer Einengung der Fähigkeit, überlegt u. zielgerichtet zu handeln, obwohl die übl. Sympt. des Affekts mit ausfahrender, wenig gesteuerter Mimik, Pantomimik u. Stimmführung nicht zu erkennen sind (z. B. in Prüfungen).

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