Anamnese - Medizinlexikon

wörtl. Erinnerung. Aus Angaben des Kranken o. der Angehörigen bzw. der Kontaktpersonen zu erfragende Vorgeschichte des Kranken, die sich in derzeitige Beschwerden u. ihre Entwicklung (Eigenanamnese), Familienanamnese, bei Frauen gyn. Anamnese, Berufsanamnese., Genuß- u. Arzneimittelanamnese gliedert. Die A. steht i. a. am Anfang der Diagnostik u. ist zur Diagnosefindung von hervorragender Bedeutung. Als vertiefte A. bezeichnet man die Gesamtheit der Mitteilungen über Persönlichkeit, Lebensgeschichte, sozialen Bezüge, Erlebnisse, Handlungen, Einstellungen u. Wünsche des Pat. in allg. o. spez. Bereichen.

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