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Arbeitsstättenverordnung - Medizinlexikon
definiert Mindestanforderungen zur Gestaltung von Arbeits- u. angegliederten Nebenräumen (z. B. Ruhe-, Sanitär- u. Sanitätsräume, Sozialräume) einschl. Arbeitsstätten im Freien (z. B. Verkaufsstände, Binnenschiffe) o. auf Baustellen. Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung u. das Arbeitsschutzgesetz, detaillierte Ausformulierung in den Arbeitsstättenrichtlinien.
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