Arbeitsunfall - Medizinlexikon

plötzl., vom Betroffenen unbeabsichtigtes, den Organismus von außen treffendes Ereignis (Arbeitsunfallereignis), das mit einer versicherten Arbeitstätigkeit in ursächl. Zusammenhang steht u. eine Körperschädigung o. den Tod eines Arbeitenden zur Folge hat (sog. doppelter Kausalzusammenhang). Der Gesetzgeber kann ausgewählte andere Unfälle (z. B. Wegeunfälle) dem A. versicherungsrechtl. gleichstellen.

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