Beatmung - Medizinlexikon

Verfahren einer künstl. Lungenbelüftung zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden alveolären Gasaustauschs. Assistierende B.: wird angewendet bei noch vorhandener, aber nicht ausreichender Spontanatmung. Durch spez. Vorrichtungen (Trigger-Mechanismus) lassen sich die Beatmungsgeräte durch den bei der Einatmung vom Pat. ausgelösten Unterdruck steuern. Vorteil: Über die Atemfrequenz kann der Pat. das Atemminutenvolumen beeinflussen, keine Inaktivität der Atemmuskulatur. Kontrollierte B.: Beatmungsgerät übernimmt völlig die Steuerung der Beatmung (auch der Frequenz). IMV-Beatmung (für engl. intermittent mandatory ventilation), Mischform von Spontanatmung u. intermittierender Beatmung, günstig für die Übergangsphase der Entwöhnung. Manuelle B.: Die für die Gasbewegungen erforderl. Druckschwankungen werden per Hand erzeugt.

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