Bundespflegesatzverordnung - Medizinlexikon

Synonyme: BPflV

Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze, legt die Vergütungsformen der (voll- u. teil-)stationären Leistungen der Krankenhäuser fest. Nicht unter die Regelungen der BPflV fallen die vor- u. nachstationären Behandlungen u. die ambulanten Operationen. Diese werden durch Verträge (zwei- u. dreiseitig) vereinbart.

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