Defibrillator - Medizinlexikon

Gerät zur Applikation von teilweise EKG-getriggerten Gleichstromimpulsen (bis über 2 000 V, 8–60 A, Dauer 2–12 ms, applizierte Energie 10–400 Joule) zur Auslösung eines period. Elektroschocks. Dadurch wird eine sofortige Kontraktion aller (nicht gerade absolut refraktären) Herzmuskelzellen u. -fasern erreicht, u. das Reizzentrum kann sich wieder durchsetzen. Defibrillation wird erst angewendet, wenn im EKG Kammerflimmern o. -flattern nachgewiesen ist. Wegen der hohen applizierten Energien werden, um Hautverbrennungen durch die große Stromdichte zu vermeiden, großflächige Elektroden angewendet. Die elektr. Energie wird aus aufgeladenen Kondensatoren appliziert. Bei der Synchrondefibrillatoren (Kardioversion) zur Behebung von Vorhofflimmern u. -flattern werden die Stromimpulse EKG getriggert jeweils 20 ms nach der R-Zacke ausgelöst.

© Elsevier GmbH, München

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