Doktor - Medizinlexikon

seit dem 12. Jh. Titel für Absolventen von Universitäten nach bestandenem Examen. Heute in zahlreichen Ländern verbreiteter akadem. Grad, dessen Erlangung aber sehr unterschiedl. geregelt ist. In einigen Ländern, z. B. Österreich, Kanada, wird der Doktortitel gleichzeitig mit Abschluß des med. Staatsexamens verliehen, in anderen Ländern ist seine Verleihung an den Nachweis best. wissenschaftl. Leistungen gebunden, Promotion. In englischsprachigen u. Commonwealth-Ländern stellt der Doktorgrad nach den Stufen des Bachelor u. Master i. a. den höchsten Grad der akadem. Ausbildung dar, wobei neben dem Doctor of Medicine (auch: Doctor in Medicine), M. D., D. M. als „Berufsdoktorat“ auch die Erreichung des Doctor of Philosophy, Ph. D. als „Forschungsdoktorat“ mögl. ist.

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