Eid des Hippokrates - Medizinlexikon

Synonyme: hippokrat. Eid Asklepiadeneid

ärztl. Gelöbnis, das wahrscheinl. nicht von Hippokrates stammt, aber schon in der Antike (vermutl. zwischen 6. u. 3. Jh. v. Chr.) der Sammlung seiner med. Schriften vorangestellt wurde. Vorrangig ist die selbst auferlegte Pflicht: „Meine ärztl. Verordnungen werde ich zum Nutzen des Kranken geben, soweit ich es vermag u. verstehe. Was Verderben u. Schaden bringt, will ich von ihnen fernhalten“. Der E. d. H. entstand als Selbstverpflichtungstext der Ärzte an einem Wendepunkt der Med.: weg vom Handwerk u. seiner öffentl. Überprüfbarkeit, hin zur Wissenschaft, die schwer, u. wenn, dann nur von Experten zu überprüfen u. zu verstehen ist. Der E. d. H. wurde zu Beginn bzw. am Ende der ärztl. Ausbildung u. als Promotionsgelübde geschworen. In internationalen Codizes sind Teile des E. d. H. aktualisiert. Ab 13. Jh. verdrängt durch Eide, die gegenüber den Landesfürsten u. akadem. Einrichtungen abzulegen waren. Diese wurden in vielen Ländern im Verlauf bürgerl. Revolutionen (in Deutschland erst 1869 durch Gewerbeordnung) abgeschafft u. durch Berufs- o. Standesordnungen ersetzt. In Deutschland ist der E. d. H. heute nur noch z. T. in der Präambel der Berufsordnung zu finden. Ethik, medizinische; Genfer Deklaration.

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