Empfängniszeit, gesetzliche - Medizinlexikon

die Zeit der Beiwohnung vom 181. bis einschl. 302. Tag vor der Geburt des Kindes gemäß §§ 1592 u. 1717 BGB. Für Vaterschaftsnachweis o. -ausschluß wichtig. Blutgruppen, Serumgruppen.

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