Ergotherapie - Medizinlexikon

Behandlungsform in der Rehabilitation, die durch wiederholte Anwendung funktionsübender Arbeitsabläufe o. sinnvolle handwerkl. Tätigkeiten gezielten Einfluß auf eingeschränkte Funktionen des Bewegungssystems nimmt, um bleibende Schäden bzw. Behinderungen zu vermindern o. auszugleichen, Restfunktionen zu entwickeln, v. a. unter dem Aspekt, die Selbständigkeit der Betroffenen bei den Verrichtungen des tgl. Lebens wiederherzustellen. Die Maßnahmen der E. sprechen sowohl die Sinnesfunktionen u. die motor. Steuerung als auch die höheren Hirnleistungen, wie Sinnesverarbeitung, Aufmerksamkeit, Vigilanz, Gedächtnis sowie die Psychoemotionalität, insbes. die Motivation an. Darüber hinaus hat E. nachhaltige günstige Rückwirkung auf die Gesamtpersönlichkeit des Kranken. Zielsetzung der E. ist je nach Art u. Ausprägungsgrad des Schadens die Wiederherstellung von körperl. o. geistigen Funktionen (funktionswiederherstellende E.), die Erhaltung von Funktionen über längere Krankheitsdauer (funktionserhaltende E.), das Training der Selbständigkeit in den Verrichtungen des tgl. Lebens bei Schwächung o. Ausfall von Funktionen. (Selbständigkeitstraining), die Berufsvorbereitung (berufsvorbereitende E.). Im Unterschied zur Sporttherapie handelt es sich um mittelfristige, d. h. in Tagen o. Wochen zu erreichende Zielsetzung. Aufgabe des Ergotherapeuten ist es, die Arbeit so auszuwählen u. einzurichten, daß die i. R. der Arbeitsvorgänge auszuführenden Bewegungen dem ther. Übungsziel entsprechen bzw. mit der Freude an der Entstehung des Werkstücks zur psych. Stabilisierung (funktionswiederherstellende E. in der Psychiatrie) bzw. zum Erhalt der phys. u. psych. Kondition über längere Krankheitsperioden hinweg beitragen (funktionserhaltende E.). Arbeitstherapie wird ärztl. verordnet u. von Ergotherapeuten (med. Assistenzberuf), angeleitet. Die gesetzl. Berufsbezeichnung ist noch „Beschäftigungs- u. Arbeitstherapeut“, in der Praxis jedoch Ergotherapeut. Sonderformen der E.: Beschäftigungstherapie: erste Versuche, insbes. der psych. Aktivierung bei langliegenden Pat., i. a. als Überleitung zur eigentl. E. Berufsvorbereitende E.: gezielte Erprobung von Möglichkeiten eines späteren Berufseinsatzes bzw. einer Umschulung o. Ausbildung (manuelle Fertigkeiten), Anleitungsverständnis, selbständiges Arbeiten bei Beschädigten, die aufgrund einer voraussichtl. dauernden Leistungsminderung den Beruf wechseln müssen o. noch keinen Beruf erlernen konnten. Von der E. abzugrenzen sind Soziotherapie, geschützte Arbeit, Schonarbeit.

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