Hilflosigkeit - Medizinlexikon

Unfähigkeit einer Person, sich durch aktives Handeln selbst zu helfen. H. kann funktionsbezogen, d. h. beschränkt auf das partielle Unvermögen zur Realisierung best. Funktionen, o. i. e. S. als Unfähigkeit zur autonomen Aufrechterhaltung lebensnotwendiger Prozesse bestehen. Es ist zu unterscheiden zwischen echter u. scheinbarer H. Echte H. liegt vor, wenn eine Person objektiv phys. handlungsunfähig ist (z. B. bei Krankheit, Unfall). Bei echter H. besteht eine gesetzl. geforderte Hilfeleistungspflicht, deren Unterlassung strafrechtl. Konsequenzen nach sich ziehen kann. Scheinbare H. ist nicht objektiv begründet. Sie kann versch. geäußert werden: direkt, als Bitte um Hilfe, indirekt, als Aggression o. Zorn. Scheinbare H. kann als Signal für verstärkte Zuwendung (Kommunikation, Kontakt) aufgefaßt werden.

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