Immunisierung - Medizinlexikon

natürl. o. künstl. Vorgang der Antigen-Immunogen-Zufuhr (aktive I.), der Applikation von sensibilisierten Immunlymphozyten (adoptive I.), o. von Immunglobulinen (passive I., Heilserum), der zur Immunität führt. I. kann durch Krankheitserreger o. gezielt als aktive Impfung erfolgen. Die entstehende Immunabwehr ist im Falle der Impfung beabsichtigt u. im Falle z. B. einer Transplantation unerwünscht (Abschwächung der Immunantwort, Immunsuppression). Neben der aktiven I. gibt es die passive Form, d. h. die Zuführung von Antikörpern (statt Antigenen), um aus ther. o. proph. Gründen eine sofortige Immunität eines Pat. zu erzeugen. Bei einer (erwünschten) aktiven I. – d. h. Zuführung von Antigenen – Unterscheidung zwischen klin. Anwendung (Impfung) u. exp. I. zum Zwecke einer Antiserumgewinnung (meist am Versuchstier, in ausgewählten Fällen auch I. Freiwilliger, z. B. zur Erzeugung von Blutgruppen- o. HLA-Antiseren). Steigerung der aktiven Immunität, d. h. Erzeugung höherer Antikörpertiter durch Adjuvanzien (Immunpotentatoren), die dem Antigengemisch zugesetzt werden o. durch Adsorption von Impfantigenen zur Wirkung kommen (Adsorbatimpfstoff). Infektionen stellen aktive I. dar u. führen in vielen Fällen zu anhaltender Immunität.

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