Immunität - Medizinlexikon

natürl. o. künstl. erworbene spezif. Abwehrkraft gegen Infektionserreger o. deren Gifte nach einem zweiten (wiederholten) Kontakt mit den ursächl. Erregern o. deren Giften bzw. mit den entsprechenden abgetöteten o. attenuierten lebenden Impfkeimen. Bis zum nachweisbaren Schutz (Antikörperbildung) vergeht nach Antigenerstexposition die Zeit der Sensibilisierung. Diese ist charakterisiert durch den Vorgang der Aufnahme, Verarbeitung u. Beantwortung des antigenen Reizes, d. h. durch die Aktivierung, Vermehrung u. Differenzierung von Antigen-stimulierten Lymphozyten mit Ausbildung antikörperbildender Plasmazellen (humorale I.). Demgegenüber führt die Gabe von Immunlymphozyten, adoptive I., zu einer sofortigen, aber temporären I.; die anfangs beschriebene aktive I. ist je nach Art u. Applikationsweise der Antigene eine antibakterielle I. (spezif. Schutz gegen die Vermehrung bakterieller Infektionserreger), eine antitox. I. (Neutralisierung von Bakterienektotoxinen) o. eine antivirale I. (Hemmung des Virus-Zell-Kontakts durch virusneutralisierende Antikörper). Die erworbene I. tritt meist zusammen mit der natürl. unspezif. Abwehrkraft auf (Resistenz). Die durch Antikörper vermittelte humorale I. kann eine lokale I. sein, die über sekretorisches IgA als humorale Schleimhautimmunität vorliegt. Die Anwendung antikörperhaltiger Heilsera (heterologe Immunglobuline, homologe Immunglobuline) bewirkt eine sofortige, aber temporäre passive I., vergleichbar der adoptiven I. Als Prämunität o. Infektionsimmunität bezeichnet man das Persistieren vermehrungsfähiger Krankheitserreger im infektionsimmunen Organismus, während die sterile I. das Fortdauern der I. nach Immunelimination der Erreger charakterisiert. Neben der humoralen, durch Antikörper passiv übertragbaren I. gibt es die zellvermittelte I. (zelluläre o. zellgebundene I.), die durch sensibilisierte Lymphozyten passiv übertragbar ist (adoptive I.).

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