Kindestötung - Medizinlexikon

Tötung eines Neugeborenen unter o. gleich nach der Geburt durch die Mutter. Wird strafrechtl. deshalb bes. erfaßt, weil bes. Lage u. psych. Verfassung der Mutter unter u. direkt nach der Geburt berücksichtigt werden sollen.

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