Krankenhaus - Medizinlexikon

nach den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes u. des 5. Bundessozialgesetzbuches eine Einrichtung, in der jederzeit ärztl. u. pfleger. Leistungen erbracht u. in der Personen untergebracht u. verpflegt werden können, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden zu heilen o. zu lindern u. in der Geburtshilfe geleistet wird. Im Ggs. zu Vorsorge- u. Nachsorgeeinrichtungen stehen K. fachl.-med. unter ständiger ärztl. Leitung. Aus der Differenzierung nach K. u. Vorsorge- bzw. Nachsorgeeinrichtungen ergibt sich ein unterschiedl. Kündigungsrecht der Krankenkassen.

© Elsevier GmbH, München

Zurück

Verwandte Artikel

  • lieber kollege im krankenhaus,

    … wenn sie dieses bobele nach hause schicken, nachdem es wegen der gehirnerschüttung zwei tage überwacht wurde, und bis dahin alles ok war, so ist das auch ok. die erkältung, die sich zwischenzeitlich entwickelt hat, kann man in der tat auch ohne krankenhau...

  • Papierloses Krankenhaus:

    UKE erhält als erstes deutsches Klinikum IT-Auszeichnung EMR Als erstes Klinikum in Deutschland wird das UKE am Dienstagabend (10. 5. 2011) auf der eHealth-Week in Budapest mit dem EMRAM Stage 6 ausgezeichnet, einer international renommierten IT-Auszeichnun...

  • Defihausener Krankenhaus in Quarantäne

    Meinen wohlverdienten Jahresurlaub verbrachte ich diesmal auf dem Luxuskreuzfahrtschiff MS MRSA. Es ging durchs gesamte Mittelmeer und war einfach traumhaft schön. Ein prima Ausgleich zum Papua-Neuguinea-Trip im Herbst, aber auch viel langweiliger. Keine Ex...

© 2007 - 2012 imedo GmbH, alle Rechte vorbehalten.
Die unter www.imedo.de angebotenen Dienste und Inhalte sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen