Krankenhausfinanzierungsgesetz - Medizinlexikon

Das Gesetz zur wirtschaftl. Sicherung der Krankenhäuser u. zur Regelung der Krankenhauspflegesätze hat die Aufgabe der wirtschaftl. Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortl. wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten u. sozial tragbare Pflegesätze zu ermöglichen.

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