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Krankenhauswesen - Medizinlexikon
Der Begriff Krankenhaus ist i. e. S. nur auf eine med. Einrichtung anwendbar, in der ausschließl. Kranke prim. längere Zeit stationär von einem Arzt behandelt werden. Nach diesem Maßstab kann von einem Krankenhaus, abgesehen von der Spezifik der Valetudinarien bei den Römern, in der Antike noch nicht die Rede sein. Das z. T. in den Häusern der Ärzte befindl. Iatreion (Behandlungszimmer, Konsultationsraum) diente nur in Ausnahmefällen zur stationären Behandlung. Ebenfalls kaum mehr als ein Vorläufer späterer öffentl. Krankenhäuser sind die Iatreien der Gemeindeärzte u. die zu Unterrichtszwecken den Asklepiea angegliederten Behandlungsräume. Die eigentl. Vorläufer des Krankenhauses waren die unter dem Einfluß des Christentums im 4. Jh. erstmals entstehenden Xenodochien (Hospital). Aufgabenbereiche waren soziale Hilfeleistungen für Arme u. Gebrechl., Asylierung u. Behandlung von Kranken. Diesen Charakter behielt das Hospital prakt. bis ins 18. Jh. Allerdings kam es zu einer gewissen Differenzierung u. Spezialisierung, u. man findet spez. Irrenasyle, Invalidenhäuser u. a. Städtegründungen im 14. u. 15. Jh. brachten auch Veränderungen des Hospitalwesens mit sich. Nachdem die Leitung der Xenodochien bzw. Hospitäler auf päpstl. Verlangen lange Zeit in den Händen der christl. Orden gelegen hatte, weshalb zahlreiche Klosterhospitäler entstanden waren, zeichneten sich nun Ansätze eines öffentl. Gesundheitswesens ab u. die Verwaltung der Hospitäler ging mehr u. mehr in städt. Hände über. Anfang des 18. Jh. begann sich die Med. im Hospital fest zu etablieren.
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