Krankenpflege - Medizinlexikon

Ausbildungsberuf, der eine Ausbildungszeit von drei Jahren umfaßt. Die Ausbildungszeit beträgt mind. 1 600 h theoret. u. 3 000 h fachprakt. Unterricht. Der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester/Krankenpfleger“. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten u. Fertigkeiten zur verantwortl. Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung u. Heilung von Krankheiten zu vermitteln. Die Ausbildung sollte gerichtet sein auf: 1. die sach- u. fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Pat., 2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz u. Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik u. Ther., 3. die Anregung u. Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten, 4. die Beobachtung des körperl. u. seel. Zustands des Pat. u. der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Ther. u. Pflege Beteiligten, 5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin o. des Arztes, 6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.

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