Kurort - Medizinlexikon

Ort in dem Kurmittel zur Behandlung von Pat. zur Verfügung stehen u. die über eine zur Kurbehandlung notwendige Infrastruktur verfügen. Die Kriterien für die Anerkennung von K. sind in den Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte u. Heilbrunnen festgelegt. Es wird zwischen Heilbädern, Seeheilbädern, Seebädern, Kneippheilbädern, Kneippkurorten, heilklimat. Kurorten u. Luftkurorten unterschieden (Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen, herausgegeben vom Deutschen Bäderverband u. dem Deutschen Fremdenverkehrsverband, Bonn).

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