Lebensbeginn - Medizinlexikon

Zeitpunkt in der Entwicklung des Embryos bzw. Feten, an dem aus der befruchteten Eizelle ein lebendes Wesen bzw. beim Menschen ein menschl. o. gar menschl.-personales Wesen wird. Der biol. Prozeß kennt aber keinen Punkt der eigentl. Menschwerdung; deswegen geht die med. Ethik v. a. vom Prozeßcharakter des Lebensbeginns aus.

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