Lebensmittelbestrahlung - Medizinlexikon

physikal. Verfahren zur Keimfreimachung von best. Lebensmitteln u. Verlängerung ihrer Haltbarkeit. Je nach der Höhe der Strahlendosis werden Mikroorganismen geschädigt bzw. völlig abgetötet. Behandelte Produkte bleiben in ihrem ursprüngl. Zustand erhalten, was bei anderen Konservierungsverfahren (Erhitzen, Trocknen u. a.) nicht der Fall ist. Man geht von einer gesundheitl. Unbedenklichkeit bestrahlter Lebensmittel aus, wenn eine Strahlendosis von 10 Mrad nicht überschritten wird. Lebensmittel werden dabei nicht radioaktiv. Die Zerstörung von Fetten (Autoxidation, Radikalbildung) u. der Vitamine A, B1, C u. E ist mögl. Es ist sinnvoll, nur geeignete Lebensmittel (Gewürze, Zwiebeln) zu bestrahlen. Nach einer Stellungnahme der WHO-Expertenkommission von 1981 in zahlreichen Ländern zugelassen, in der Bundesrepublik Deutschland ist die L. weitgehend gesetzl. untersagt.

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