Lebensmittelhygiene - Medizinlexikon

Wissenschaftsdisziplin, deren Inhalt es ist, den Menschen vor Gesundheitsschädigungen (Lebensmittelvergiftungen) zu bewahren, die durch Verzehr nicht einwandfrei beschaffener Lebensmittel (Lebensmittelverderb) auftreten können, die Weiterverbreitung von Tierseuchen durch Lebensmittel zu verhindern, die Qualität von Lebensmitteln zu garantieren u. zu überwachen (Lebensmitteluntersuchung), bei der Steigerung von Quantität u. Qualität der Lebensmittel mitzuwirken sowie bei der Senkung der Verluste durch Verderb zu schützen. Im Vordergrund stehen Fragen der gesunden Ernährung. Vorrangige Aufgaben der L.: Erarbeitung u. Kontrolle der Normative für Fremdstoffe in Lebensmitteln, hyg. Charakterisierung der Lebensmittel, Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln u. Bedarfsgegenständen (Produktions-, Verpackungs- u. Transportmitteln für Lebensmittel, Koch-, Trink- u. Eßgeschirre, aber auch Körperpflegemittel, Spielwaren, Bekleidungs- o. Haushaltstextilien u. andere Gegenstände mit unmittelbarem Hautkontakt sowie die Farben u. Reinigungs- o. Pflegemittel für solche Bedarfsgegenstände), lebensmittelhygien. Kontrolle u. Probenahme, Verhütung u. Bekämpfung lebensmittelbedingter Erkrankungen (Vergiftungen, Infektionen).

© Elsevier GmbH, München

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