Lichtbogenunfall - Medizinlexikon

Einwirkung eines an elektrotechn. Anlagen durch Kurz- o. Erdschluß ausgelösten Lichtbogens auf den Menschen, die zu einer Schädigung des Organismus führt. Die auftretende Strahlung (Ultraviolett u. Infrarot) ruft in Abhängigkeit von Intensität u. Dauer der Lichtbogeneinwirkung Verbrennungen 1.–4. Grades u. Verblitzungen der Augen hervor. In Brand geratene Kleidung vergrößert das Ausmaß der Verbrennungen. Häufig kommt es zu einer Metallisation der der Strahlung ausgesetzten Hautpartien, da das Leitermetall durch die hohe (ca. 3 500 °C) Lichtbogenkerntemperatur verdampft. Mit dem Lichtbogen verbundene hohe Schalldruckpegel (> 135 dB) können das Innenohr schädigen, Schalldruckpegelbereich, hörbarer. Unfälle durch Lichtbogen sind nicht zwangsläufig mit einer elektr. Durchströmung des Körpers verbunden. Ein Elektrounfall im Hochspannungsbereich (> 1 000 V) wird jedoch i. d. R. durch einen Lichtbogen eingeleitet.

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