Luftkurort - Medizinlexikon

in den Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte u. Heilbrunnen festgelegter Qualitätsbegriff für Kurorte mit großer Luftreinheit. L. müssen im Ggs. zu heilklimat. Kurorten nicht über spez. ther. wirksame Klimafaktoren verfügen.

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