Nüchternheit - Medizinlexikon

Zustand der Nahrungskarenz vor operativen Eingriffen, der das intraoperative Aspirationsrisiko mindert. Zur N. gehört, präoperativ nichts zu essen, nichts zu trinken, keine Bonbons zu lutschen o. Kaugummis zu kauen u. nicht zu rauchen. Folgende Nüchternzeiten, d. h. die Zeit zwischen Nahrungsaufnahme u. operativem Eingriff, sind unabhängig von der durchgeführten Anästhesieart einzuhalten: Neugeborene (< 6 Monate) keine Nahrung 4 h u. keine klare Flüssigkeit bis zu 2 h präoperativ. Bei Säuglingen, Kleinkindern (< 3 Jahre) keine Nahrung 6 h, keine klare Flüssigkeit bis zu 4 h präoperativ. Kinder (> 3 Jahre) u. Erwachsene keine Nahrung u. Flüssigkeit 6 h präoperativ. Risikopatienten, die trotz entsprechender Zeiten der Nahrungskarenz nicht als nüchtern gelten dürfen sind: Pat. mit Pylorospasmus, Ösophagusstenose, -divertikel, -atresie, Hiatushernie, Refluxkrankheit, Ileus, akutem Abdomen, Polytrauma, Schock, starken Schmerzen, großer Angst u. Schwangere in der 2. Hälfte der Schwangerschaft.

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