Operation - Medizinlexikon

beim lebenden Menschen aus ther. Gründen durchgeführter Eingriff mit dem Ziel, einen krankhaften Prozeß zu beseitigen, wobei die körperl. Integrität zeitweilig o. auch für immer aufgehoben sein u. ein Defekt entstehen kann. Die Durchführung einer O. bedarf des Einverständnisses des Pat., außer bei Lebensgefahr, Unzurechnungsfähigkeit o. Unmündigkeit, wobei dann der gesetzl. Vertreter seine Zustimmung geben muß.

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