Operieren, ambulantes - Medizinlexikon

Operationen, die ohne stationäre Aufnahme erfolgen. A. O. können u. a. von Krankenhäusern durchgeführt werden. Die Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführung des i. R. eines dreiseitigen Vertrages vereinbarten Katalogs von durchführbaren Operationen generell zugelassen. Die Vergütung der ambulanten Operationsleistungen erfolgt unmittelbar von den Krankenkassen auf der Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabs. Verträge, zweiseitige.

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